Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm der Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich neue Kompetenzen und Fertigkeiten in Ihrem Beruf aufbauen wollen.

Die Stifung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.

Wer wird gefördert?

Junge Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind und die Aufnahmebedingungen durch Ihre Qualifizierung nachgewiesen haben.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen

  • durch das Ergebnis des Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut"
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch umfassend begründeten Vorschlag eines Betriebs oder der Berufsschule

Hinweis: Vollzeitstudierende an Hochschulen und Hochschulabsolventen können nach dieser Richtlinie nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Durch Zuschüsse zu den Kosten werden gefördert:

  • anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen
  • anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
  • Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland
  • Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meistervorbereitung
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung und die aktuelle Berufstätigkeit fachlich und inhaltlich aufbauen

Förderart, FörderDauer und Förderumfang

Über drei Jahre hinweg können auf Antrag Zuschüsse von:

  • jährlich bis zu 2.000 Euro gezahlt werden
  • der Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt 10 % pro Fördermaßnahme

Nicht gefördert werden:

  • Bildungsmaßnahmen, die zur betriebsüblichen Weiterbildung gehören
  • die den Qualifizierungszielen nicht entsprechen
  • Prüfungsgebühren
  • Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemein bildende Bildungsabschlüsse dienen

So Funktionierts

Bewerbung bei der zuständigen Stelle einreichen. Nach bestätigter Aufnahme in das Förderprogramm innerhalb der ersten sechs Monate einen Antrag auf Förderung einreichen.

  1. konkrete Bildungsmaßnahme auswählen
  2. Antrag ausfüllen und einreichen
  3. Vereinbarung unterzeichnen
  4. Anmeldung zum Lehrgang
  5. Anrechung der förderfähigen Kosten während bzw. nach der Weiterbildung
  6. Zertifikat, Prüfungsurkunde der zuständigen Stelle übergeben

Weitere Informationen

www.weiterbildungsstipendium.de

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Ansprechpartner

Franziska Luthardt

Tel. 0371 5364-160
Fax 0371 5364-516