Reha-Beratungsspräch Frau Glühmann und Frau Rudolph mit Herrn Weirauch

Dieses innovative Weiterbildungskonzept "Unternehmensspezifische Coachingmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation" unterstützt gesundheitlich stark eingeschränkte Mitarbeiter und deren Betriebe: die Mitarbeiter, damit sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeitslos werden bzw. ihren angestammten Betrieb verlassen müssen und die Betriebe, damit ihnen mit dem erkrankten Mitarbeiter keine erfahrene Arbeitskraft verloren geht.

Die Handwerkskammer Chemnitz fungiert dabei als Berater und Lotse für den optimalen Ausgleich von gesundheitlichen, individuellen und betrieblichen Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir begleiten Sie beim Wiedereingliederungs- und Basisqualifizierungsprozess.

Wer wird gefördert

Menschen, die länger als sechs Monate erkranken oder dauerhaft gefährdet sind zu erkranken, können einen Anspruch auf Hilfen zur beruflichen Rehabilitation in deutschsprachigen Ländern stellen. Die Erkrankungen können körperlicher, geistiger und seelischer Art sein. Leistungen der beruflichen Rehabilitation sollen die Arbeitsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen.

Was wird gefördert

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können sowohl Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen als auch die Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen umfassen.

Die Rehabilitationsträger können im Rahmen ihres Bewilligungsverfahrens folgende Leistungen erbringen

  • Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Berufsvorbereitung und Praktika
  • Hilfen zur beruflichen Ausbildung, Anpassung und Weiterbildung
  • Existenzgründerzuschüsse
  • sonstige Hilfen (z. B. Kraftfahrzeughilfen)
  • unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Leistungen an den Arbeitgeber (Ausbildungs- oder Eingliederungszuschüsse)

Förderart und Förderumfang

Förderanträge zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben werden bei den Rehabilitationsträgern gestellt:

  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Träger der Kriegsopferversorgung

Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, richtet sich nach der Art der Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial), der Ursache der Behinderung (z.B. Arbeitsunfall) und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständiger Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation, sofern kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

Die Wiedereingliederung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben sind im Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geregelt:

  • Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 - § 43)
  • Medizinische Rehabilitation (§ 26 - § 32)
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 55 - § 59)
  • Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (§ 44 - § 54)

für Schwerbehinderte:

  • Integrationsfachdienste (§ 109 - § 115)
  • Integrationsprojekte (§ 132 - § 135)
  • Werkstätten für Behinderte (§ 136 - § 144)

Handwerkskammer erhält Innovationspreis

Das Weiterbildungskonzept „Unternehmensspezifisches Coaching im Rahmen der beruflichen Rehabilitation“ wurde mit dem "Weiterbildungs-Innovationspreis 2010" prämiert. Dietmar Mothes, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz, und selbst Unternehmer wissen wie wichtig es ist, Unternehmen in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels konkret zu unterstützten: „Wir müssen versuchen, motivierte Mitarbeiter und deren Know-how trotz gesundheitlicher Einschränkungen im Betrieb zu halten. Ziel des Projekts ist es daher, länger erkrankten Arbeitnehmern eine neue Beschäftigungsmöglichkeit im bisherigen Unternehmen zu ermöglichen.“ Die Jury würdigt mit dem Preis das innovative und erfolgreiche Konzept und hebt insbesondere die klassische „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten hervor.

 

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Berufliche Rehabilitation

Ansprechpartner

Oliver Pleschke

Tel. 0371 5364-293
Fax 0371 5364-516