
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Bildungsprämie eingeführt, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können - vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von individueller, beruflicher Weiterbildung.
Alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 EUR (oder 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ob eine Weiterbildung unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer Beratungsstelle.
Ein Prämiengutschein ermöglicht eine Ermäßigung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren um max. 50 Prozent, höchstens jedoch um 500 EUR.
Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungsprotokolls.
Ansprechpartner
Franziska Luthardt
Tel. 0371 5364-160
Fax 0371 5364-516