Förderung für Soldaten

Wer wird gefördert

Soldaten können während und nach ihrer Dienstzeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Grundwehrdienstleistende nach den Richtlinien zur Berufsförderung gefördert werden.

Was wird gefördert

  • Vorbereitende und ergänzende Bildungsmaßnahmen während der Wehrdienstzeit
  • Bildungsmaßnahmen am Ende und nach der Wehrdienstzeit (Lehrgangs-, Prüfungs- und Studiengebühren, Aufwendungen für Ausbildungsmittel, etc.)
  • Eingliederungshilfen (Bewerbertraining, Berufsorientierungspraktikum, Einarbeitungszuschuss, Stellenbörse des BFD)
  • Berufliche Rehabilitation

Förderart und Förderumfang

Für Soldaten auf Zeit steht ein zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung zur Verfügung.

Schulische Bildung = Erwerb weiterführender Schulabschlüsse an Bundeswehrfachschulen

Berufliche Bildung = fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen

Im Zusammenspiel mit Beratung und Förderung während der Dienstzeit wird ein maßgeschneidertes Paket zur Unterstützung der Eingliederung in den Zivilberuf geschnürt.

So funktionierts

Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gestellt werden.

  1. Bildungsmaßnahme auswählen
  2. Kosten-Zeitplan vom Bildungsträger ausstellen lassen
  3. Antragstellung beim zuständigen Berufsförderungsdienst

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Förderverfahren und die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt auf der Seite der Bundeswehr

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Ansprechpartner

Birgit Stürzbecher

Tel. 0371 5364-187
Fax 0371 5364-516