
Soldaten können während und nach ihrer Dienstzeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Grundwehrdienstleistende nach den Richtlinien zur Berufsförderung gefördert werden.
Für Soldaten auf Zeit steht ein zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung zur Verfügung.
Schulische Bildung = Erwerb weiterführender Schulabschlüsse an Bundeswehrfachschulen
Berufliche Bildung = fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen
Im Zusammenspiel mit Beratung und Förderung während der Dienstzeit wird ein maßgeschneidertes Paket zur Unterstützung der Eingliederung in den Zivilberuf geschnürt.
Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gestellt werden.
Allgemeine Informationen zum Förderverfahren und die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt auf der Seite der Bundeswehr
Ansprechpartner
Birgit Stürzbecher
Tel. 0371 5364-187
Fax 0371 5364-516