
Die Gesellen-/ Abschlussprüfungen finden zweimal im Jahr statt, jeweils im Sommer (Juni - August) und Winter (Dezember - Februar).
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
Hinweis: Die Einladung wird ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag an den Ausbildungsbetrieb versandt, mit der Bitte, diese an den Lehrling auszuhändigen.
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt durch die Handwerkskammer Chemnitz an den Ausbildungsbetrieb. Für die Anmeldung selbst ist der Lehrling verantwortlich.
| Anmeldetermine: | Sommerprüfung | 31. März des Jahres |
| Winterprüfung | 30. September des Jahres |
Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die Einladung zur Prüfung erfolgt an den Ausbildungsbetrieb.
Ist die Gesellen-/ Abschlussprüfung bestanden, erhält der Prüfling das Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief/ Urkunde.
Ist die Gesellen- / Abschlussprüfung beendet (Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses) erhält der Prüfling die "Mitteilung über das Ergebnis".
Ist die Gesellen-/ Abschlussprüfung bestanden, hat er ab dem Folgetag Anspruch auf Gesellenlohn und er erhält ein Prüfungszeugnis.
Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese zweimal wiederholt werden. weiter ...
Nach Beendung der Prüfung ist es möglich einen Antrag auf Einsichtnahme in die Prüfung zu stellen. Dieser Antrag muss schriftlich und formlos in der Handwerkskammer Chemnitz eingereicht werden.
Ansprechpartner
Kathi Blobel
Tel. 0371 5364-162
Fax 0371 5364-517
Mercedes Hippold
Tel. 0371 5364-176
Fax 0371 5364-517
Catrin Härtling
Tel. 0371 5364-179
Fax 0371 5364-517
Astrid Kieß
Tel. 0371 5364-177
Fax 0371 5364-517
Karin Romanus
Tel. 0371 5364-127
Fax 0371 5364-517
Diana Ullrich
Tel. 0371 5364-178
Fax 0371 5364-517
Kerstin Reiher
Außenstelle Plauen
Tel. 03741 1605-19
Fax 03741-1605-52