Der Kapitalbedarf zur Unternehmensgründung ist der Betrag an finanziellen Mitteln, den Sie benötigen, um mit Ihrem Unternehmen zu starten und die erste Aufbauphase zu überstehen. Das Kapital setzen Sie ein für das Anlagevermögen, für das Umlaufvermögen und Gründungskosten.
Zum Anlagevermögen zählen Sachinvestitionen, die dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehen. Die dafür erforderlichen Anschaffungskosten sind nach dem Vergleich von Angeboten leicht zu beziffern. Diese können zum Beispiel sein:
Die Ermittlung des Kapitalbedarfs für das Umlaufvermögen ist erheblich schwieriger. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
Unter den Gründungskosten fassen Sie alle Ausgaben zusammen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Gründung stehen. Diese können zum Beispiel sein:
Soweit Kosten für die private Lebensführung nicht anderweitig sichergestellt sind, sollten diese in den Kapitalbedarfsplan einbezogen werden. Sicherheitshalber ist hier ein Zeitraum von 6 Monaten zu veranschlagen.
Nach der Ermittlung des Kapitalbedarfs taucht die Frage nach der Herkunft des Geldes auf. Bei den meisten Gründungsvorhaben wird das notwendige Kapital aus mehreren Quellen zusammengetragen. Dabei sind die folgenden Finanzierungsgrundsätze zu beachten:
| Goldene Bilanzregel |
|---|
| Das Anlagevermögen sowie das dauernd gebundene Umlaufvermögen sollten durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt werden. |
| Goldene Finanzierungsregel |
|---|
| Die Tilgungsdauer des von einem Unternehmen aufgenommenen Kapital muss sich mit der Lebensdauer der Kapitalanlage decken. |
| Finanzierungsmöglichkeiten | |
|---|---|
| Eigenkapital | Sie können Eigenkapital in Form von Ersparnissen und/oder als Sacheinlagen einbringen. |
Beteiligung | Auch über Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH) ist eine Finanzierung möglich. Derartige Gesellschaften beteiligen sich jedoch nur eine bestimmte Zeit – in der Regel 10 Jahre – an einem Unternehmen. |
| Kredite | Kreditgeber sind die Hausbank und die Förderbanken des Landes (Sächsische Aufbaubank GmbH) und des Bundes (KfW - Mittelstandsbank). Eine Übersicht über verschiedene Darlehensprogramme finden Sie unter Öffentliche Förderung. |
| Zuschüsse/ Zulagen | Erkundigen Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer nach Investitionszuschüssen, Zuschüssen zur Existenzgründung und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie nach der Investitionszulage. |
| Leasing/ Mietkauf | Leasing oder Mietkauf stellen eine mögliche Alternative zu Darlehen der Kreditinstitute dar. Jedoch sollten Sie auf Grund der vielfältigen Vertragsgestaltungen sehr sorgfältig mit diesen Finanzierungsinstrumenten umgehen. |
Fremdmittel wie Hausbankdarlehen und öffentliche Fördermittel sind im Regelfall “banküblich“ abzusichern. Dies bedeutet, in der Mehrzeit der Fälle ist das gesamte Privatvermögen als eigene Sicherungsmöglichkeit einzusetzen. Eine Risikobeschränkung gegenüber dem Geldinstitut ist kaum möglich. Im Falle fehlender Sicherheiten besteht die Möglichkeit bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu stellen.
Das Beraterteam Ihrer Handwerkskammer steht Ihnen bei der Recherche nach aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben gern zur Seite.
Im persönlichen Gespräch mit dem Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer können diese auch gemeinsam erarbeitet werden. Das Beraterteam der Handwerkskammer Chemnitz unterstützt Sie dabei.
Ansprechpartner
nach Beratungsstandorten
Sören Ruppik
Chemnitz
Tel. 0371 5364-205
Fax 0371 5364-512
Anita Vogel
Chemnitz
Tel. 0371 5364-207
Fax 0371 5364-512
Stephanie Bretschneider
Außenstelle Aue/Annaberg
Tel. 03771 23651
Fax 03771 258810
Dr. Regina Hübsch
Außenstelle Freiberg
Tel. 03731 34967
Fax 03731 774393
Mario Knüpfer
Außenstelle Plauen
Tel. 03741 1605-16
Fax 03741 1605-52
Gabi Hilbert
Außenstelle Zwickau
Tel. 0375 787056
Fax 0375 787811