Meisterbafög (Aufstiegsfortbildungsförderung)

Teilnehmer an Aufstiegslehrgängen können Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungskosten jedoch max. bis 10.226 EUR in Anspruch nehmen.

Die Förderung besteht aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und bei Bedarf im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Bei bestandener Meister- oder Fortbildungsprüfung werden 25 Prozent des Darlehens erlassen. Die Materialkosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit können bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 1.534 EUR als zinsgünstiges Bankdarlehen beantragt werden.

Was wird gefördert?

Berufliche Fortbildungen in Voll- oder Teilzeit sowie Lehrgänge in Fernunterricht oder mediengestützte Lehrgänge. Die Lehrgänge müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige entsprechende berufliche Qualfikationen voraussetzen und mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen.

Wer wird gefördert?

Antragsteller mit ständigem Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Kammerbezirk Chemnitz. Der Sitz der Fortbildungsstätte ist unerheblich und kann auch außerhalb des Kammerbezirkes liegen.

Bei Teilnehmern aus anderen Kammerbezirken bzw. anderen Bundesländern ist die dort zuständige Stelle für die Antragstellung zuständig.

Förderart und Förderumfang

Teilzeitlehrgänge

Gefördert werden:

  • die nachgewiesene Lehrgangs- und Prüfungsgebühr (Maßnahmebeitrag) bis max. 10.226 EUR, davon werden 30,5 Prozent als nicht rückzahlungsfreier Zuschuss und 69,5 Prozent als Darlehen
  • Materialkosten für das Meisterstück bzw. die Prüfungsarbeit bis zu 50 Prozent jedoch höchstens 1.534 EUR als Darlehen
  • bei Alleinerziehenden ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 EUR für jeden Monat je Kind als Zuschuss (für Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres und für behinderte Kinder)

Vollzeitlehrgänge

Gefördert wird, zusätzlich zu den bei Teilzeit gewährten Leistungen:

  • die Zahlung eines monatlichen Unterhaltes, hier erfolgt die Leistung ebenfalls in Form eines Zuschuss- und Darlehensanteiles. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen ist abhängig von verschiedenen Faktoren (Einkommen, Vermögen, Art der Kranken- und Rentenversicherung, dem Familienstand) und beläuft sich auf max. 697 EUR für Alleinstehende (zusätzlich 210 EUR für jedes Kind, zusätzlich 215 EUR für Verheiratete)

Wichtiger Hinweis:  Mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgt automatisch die Zahlung des Zuschusses auf das von ihnen angegebene Konto. Sie können anschließend entscheiden, ob sie das bewilligte Darlehen in Anspruch nehmen möchten.

Darlehen

Wird das Darlehen gewünscht, ist mit der KFW-Bankengruppe ein privatrechtlicher Darlehensvertrag abzuschließen. Der Vertrag geht automatisch mit dem Bewilliungsbescheid zu.

Darlehensbedingungen:

  • zins- und tilgungsfrei während der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren (max. 6 Jahre)
  • anschließend niedrige Verzinsung und eine monatliche Tilgungsrate von mindestens 128 EUR, Laufzeit 10 Jahre
  • bei Erreichen des Fortbildungszieles werden auf Antrag bei der KFW-Bankengruppe 25 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen
  • gründen oder übernehmen Darlehensnehmer innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz und schaffen sie dabei neue Arbeitsplätze können ihnen 33 bzw. 66 Prozent des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden
  • bei kompletter Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Darlehens vor Ablauf der Karenzzeit entstehen keine Zinsen

 

So funktionierts

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Weiterbildungs- und Förderberater der Handwerkskammer Chemnitz. Hier werden Sie umfassend und individuell zur Weiterbildung und Förderung beraten. 

Weiterbildungs- und Förderberatung in Chemnitz und Plauen während der regulären Öffnungszeiten und zusätzlich freitags, 14.00 bis 18 Uhr und samstags 8.00 bis 12.00 Uhr (in Plauen aller 14 Tage).

Servicetelefon: 0371 5364-187

 

Weitere Informationen

www.meister-bafoeg.info

 

                                                                                  

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Ansprechpartner

Birgit Schönherr

Tel. 0371 5364-150
Fax 0371 5364-516