Rentenversicherungspflicht der Handwerker

Bei Existenzgründung oder Änderung der Rechtsform eines schon bestehenden Unternehmens sollte das Vorliegen einer gesetzlicher Rentenversicherungspflicht geprüft werden. In vielen Fällen kann auch die Möglichkeit zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bestehen.

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Bettina Gogolla

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Fax 0371 5364-509/225