Weiterbildungscheck Sachsen

WeiterDenken - Weiterbilden - weiterkommen

Der Freistaat Sachsen und die EU sorgt durch eine neue Förderung in der Weiterbildung für bessere Aufstiegschancen für Arbeitnehmer unabhängig vom Arbeitgeber.


WER Wird gefördert?

80 Prozent der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen mit einem Erwerbseinkommen von unter 2.500 Euro brutto monatlich.

Was wird Gefördert?

Förderfähig sind alle beruflichen Weiterbildungen mit denen Sie heute Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitern, um morgen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu höhen. Die Kosten der Weiterbildung müssen mindestens 650 Euro betragen.

Förderart und Förderumfang

Über den Weiterbildungscheck werden Ihnen 50 % oder 80 % Ihrer Bildungskosten zurückerstattet.  Der Zuschuss wird nach erfolgreichem Weiterbildungsabschluss an Sie ausgezahlt.

So funktionierts

  1. Sie legen Ihr Bildungsziel fest.
  2. Sie holen sich drei Angebote verschiedener Bildungsanbeiter ein. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung oder der verindlichen Anmeldung reichen Sie diese mit den vollständigen Antragsunterlagen bei der SAB ein.
  3. Nach Bestätigung der SAB melden Sie sich verbindlich zur Weiterbildung an.
  4. Nach erfolgreicher Teilnahme reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein. Diese zahlt Ihnen den Förderbetrag in der Regel innerhalb eines Monats aus.

Weitere Informationen

www.weiterbildungsscheck-sachsen.de

Seite drucken
Seite als PDF speichern
Seite per E-Mail weiterempfehlen

MisterWong delicious Facebook Google