
Der Freistaat Sachsen und die EU sorgt durch eine neue Förderung in der Weiterbildung für bessere Aufstiegschancen für Arbeitnehmer unabhängig vom Arbeitgeber.
80 Prozent der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen mit einem Erwerbseinkommen von unter 2.500 Euro brutto monatlich.
Förderfähig sind alle beruflichen Weiterbildungen mit denen Sie heute Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitern, um morgen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu höhen. Die Kosten der Weiterbildung müssen mindestens 650 Euro betragen.
Über den Weiterbildungscheck werden Ihnen 50 % oder 80 % Ihrer Bildungskosten zurückerstattet. Der Zuschuss wird nach erfolgreichem Weiterbildungsabschluss an Sie ausgezahlt.