Die Handwerksordnung regelt, dass Betriebe, die ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B 1 der HWO oder ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B 2 der HWO betreiben, den Beginn oder die Beendigung dieser Gewerbetätigkeit der Handwerkskammer anzuzeigen haben.
Diese Handwerke und Gewerbe können in verschiedenen Rechtsformen ausgeübt werden.
Anders als bei den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der HWO ist für die Eintragung in die Gewerberolle kein Qualifikationsnachweis notwendig. In den zulassungsfreien Handwerken kann die Meisterprüfung als besonderes Gütesiegel erworben werden.
Für die Eintragung als unser Mitglied stellen Sie bitte den Antrag auf Eintragung. Wenn Sie im Handelsregister geführt werden (zum Beispiel als e.K., OHG, KG, GmbH ), fügen Sie bitte eine Kopie des Handelsregisterauszuges bei.
Sie erhalten über Ihre Eintragung eine Gewerbekarte, die Sie als unser Mitglied ausweist. Auch überreichen wir eine Servicemappe, die unter anderem Informationen über unsere Dienstleistungen enthält.
Für Ihre Fragen sind wir für Sie da und beraten Sie gern.
Ansprechpartner nach Kreisen
Erzgebirgskreis
Stephanie Koitsch
Tel. 0371 5364-132
Fax 0371 5364-248
Landkreis Mittelsachsen
Peter Kaulfuß
Tel. 0371 5364-133
Fax 0371 5364-248
Stadt Chemnitz und Zwickau
Maurice Nestler
Tel. 0371 5364-145
Fax 0371 5364-520
Landkreis Zwickau, Vogtlandkreis (außer Stadt Zwickau und Plauen)
Petra Hauk
Tel. 0371 5364-135
Fax 0371 5364-248
Stadt Plauen, nach telefonischer Absprache auch mittwochs in der Außenstelle in Plauen
Jane Groh
Tel. 0371 5364-130
Fax 0371 5364-521