Zusatzqualifikation für Lehrlinge
Seit dem 1. August 2005 gilt eine Neuregelung im
Förderprogramm zur Zusatzqualifizierung für Auszubildende (veröffentlicht
im Sächsischen Amtsblatt Nr. 28 vom 14.07.05).
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit fördert
diese Lehrgänge mit Komplementärmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Es werden nur Auszubildende gefördert, die sich in einem betrieblichen
Ausbildungsverhältnis befinden. Es kann eine 100%-ige Förderung bis
zu einem Teilnehmerstundensatz von 5,00 Euro erfolgen.
Durch die Vermittlung von Zusatzqualifikationen über die geltende Ausbildungsordnung hinaus soll die Berufsausbildung an die spezifischen Anforderungen der Unternehmen angepasst werden.
Ausbildungsbetrieb und Lehrling sollten gemeinsam überlegen, welche dieser Zusatzkurse genutzt werden können. Gemeinsam mit der Handwerkskammer Chemnitz kann der Zeitpunkt (während der Arbeitszeit, an Wochenenden oder nach Feierabend) vereinbart werden.
Die Handwerkskammer Chemnitz hat einen Angebotskatalog mit Maßnahmen zur Zusatzqualifikation erstellt, der auch in allen Außenstellen, Kreishandwerkerschaften, Innungen und im Internet als pdf-Datei abgefordert werden kann. Sollten Sie weitere Vorschläge haben, so können Sie uns gern Ihre Kurswünsche mitteilen. Diese werden mit den Leitern der Bildungs- und Technologiezentren Chemnitz und Plauen besprochen und Sie erhalten umgehend Bescheid.
Auszubildende in kleinen bzw. mittleren
Unternehmen mit betrieblichem Ausbildungsvertrag.
Der Teilnehmer muss mindestens 75% der
Lehrgangsstunden anwesend sein.
Der Lehrgang endet mit einem Zertifikat.
Die Lehrgangsdauer einer Maßnahme der Zusatzqualifikation umfasst mindestens 40 Stunden.
Hinweise
Internatsunterbringung ist möglich, wird jedoch nicht gefördert. Die
Reisekosten sind ebenfalls nicht förderfähig. Die Durchführung des Lehrganges
kann in Vollzeit (Montag bis Freitag) oder auch an Nachmittagen und Samstagen
organisiert werden. Vermerken Sie Ihren Wunsch bitte unverbindlich in der
Lehrgangsanmeldung. Die Freistellung zum Kurs ist durch den Ausbildungsbetrieb
gemeinsam mit dem Lehrling zu regeln.
Für Anmeldungen zu einem oder mehreren Kursen steht ein PDF-Formular zum Download zur Verfügung.
Für weitere Informationen bzw. Anmeldung zu einem oder mehreren Kursen steht Ihnen Margitta Steinwendner-Skowronek, Fon: (03 71) 5 36 41 68, gern zur Verfügung. Gleiches gilt für Vorschläge, die noch nicht im Katalog erfasst sind.