
Umweltsiegel des sächsischen Handwerks
Umweltstandard Handwerk Sachsen
- eine Initiative der sächsischen Handwerkskammern im Rahmen der Umweltallianz Sachsen
Auch für Handwerksunternehmen ist es durchaus sinnvoll und notwendig, sich
mit der Thematik Umweltmanagement auseinander zu setzen. Schwachstellen und
Handlungsbedarf wird es, wenn auch nach Art und Umfang unterschiedlich, in jedem
Betrieb geben. Als regionale Variante in Anlehnung an aufwendige und im
Kleinbetrieb wenig praktikable Systeme wie Öko- Audit und ISO 14001 wurde im
Rahmen der Umweltallianz Sachsen ein am Handwerk orientiertes, nachvollziehbares System
entwickelt, der "Umweltstandard Handwerk Sachsen".
Ziel ist es, durch eine handwerksnahe Struktur des Verfahrens und einfache,
zielorientierte Vorgehensweise, kosten- und zeitsparend, angepasste
Managementbausteine in Handwerksunternehmen einzuführen.
Regional tätige Unternehmen können mit einem regional in Sachsen vergebenen
und anerkannten Umweltsiegel werbewirksam auf dem Markt agieren. Das Siegel
dient keiner Produktwerbung, sondern einer umweltorientierten Imageprofilierung
des überprüften Unternehmens. Die Vergabe und Überwachung erfolgt gemeinsam
durch die Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig.
Die Teilnahme an diesem System steht jedem sächsischen Handwerksbetrieb
offen, unabhängig davon, ob es sich um ein dienstleistendes oder produzierendes
Unternehmen handelt. Voraussetzung ist die Eintragung bei der zuständigen
Handwerkskammer.
Welchen Nutzen haben Sie
- ein umfassender Umwelt- Check macht Umweltschutzanforderungen an das Unternehmen
deutlich und betriebliche Abläufe transparent.
- Damit ergeben sich Möglichkeiten Rechtssicherheit im Umweltschutz zu
schaffen bzw. bestehende Mängel zu erkennen und schrittweise zu beheben.
- Einsparpotentiale werden durch die Analyse betrieblicher Stoffströme
erkannt, etwa in den Umweltbereichen Abfall, Abwasser oder Energieverbrauch.
- Umweltauswirkungen des Betriebes werden erfasst und können gezielt auf
ein zulässiges Maß reduziert werden, Nachbarschaftskonflikte können
vermieden bzw. entschärft werden.
- Betrieblicher und Produktintegrierter Umweltschutz können
öffentlichkeits- und kundenwirksam mit dem "Umweltsiegel"
dargestellt werden, es ergeben sich Image- und Marketingvorteile
- Auftraggebern gegenüber kann, wenn erforderlich, ein funktionierendes,
ausreichend dokumentiertes Umweltmanagementsystem nachgewiesen werden.
- Die Teilnahme an der Umweltallianz Sachsen ist für Träger des
Umweltsiegels möglich.
Der Umweltstandard Handwerk umfasst einen Anforderungskatalog mit acht
Kriterien, die vom Unternehmen zu erfüllen sind.
Kriterienkatalog zur Vergabe des Umweltsiegels
- Der Handwerksbetrieb darf nicht gegen Umweltvorschriften und damit eng im
Zusammenhang stehende Vorschriften verstoßen
- Der Handwerksbetrieb muss die durch seine Tätigkeit bedingten
Auswirkungen auf die Umwelt kennen und beurteilen können. Die bedeutendsten
Umweltauswirkungen sind in geeigneter Form und wenn möglich quantitativ zu
erfassen (Abfälle, Wasserverbrauch, Abwassermengen, Energieverbrauch...)
- Der Handwerksbetrieb muss umweltrelevante Betriebsabläufe ausreichend
dokumentieren (z.B. Abfallbuch, Gefahrstoffverzeichnis, Abwasserbuch,
Betriebsanweisungen...). Entsprechende Unterweisungen der Arbeitnehmer sind
jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
- Der Handwerksbetrieb hat eine verantwortliche Person (Ansprechpartner)
für Umweltschutz zu benennen. Diese Person muss sich gemäß dem
Umweltsiegel-Schulungsprogramm mindestens einmal im Jahr auf dem
Umweltschutzsektor weiterbilden. Nachweise über gleichwertige
Weiterbildungen werden anerkannt.
- Der Handwerksbetrieb muss über eine schriftliche Darstellung seines
betrieblichen Umweltmanagementsystems verfügen. (Aufbau- und
Ablauforganisation)
- Der Handwerksbetrieb hat ein Umweltprogramm vorzulegen, in dem die
Maßnahmen zur Erreichung der darin gesteckten Umweltziele mit konkreten
Angaben zu Terminen und Verantwortlichkeiten festgelegt sind. Das
Umweltprogramm soll verdeutlichen, mit welchen Mitteln der Betrieb seine
Umweltauswirkungen weiter reduzieren kann.
- Der Handwerksbetrieb muss (unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien) auf
eine umweltgerechte Beschaffung seiner Einsatzstoffe achten.
- Der Handwerksbetrieb muss in der Lage sein, seine Kunden über die
Umweltrelevanz seiner Produkte und Dienstleistungen zu informieren.
Verfahren
Der Antrag auf Vergabe des "Umweltsiegels" ist an die zuständige
Handwerkskammer zu richten und gemeinsam mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Beratungsberichte sowie im Rahmen der Beratungen erarbeitete
Dokumentationen (z.B. durch externe Berater) zum betrieblichen
Umweltmanagement entsprechend Kriterienkatalog oder selbständig erarbeitete
Dokumentationen gleicher Wertigkeit
- vorhandene Teilnahmebestätigungen / Zertifikate von absolvierten
Schulungsmaßnahmen
- ggf. ergänzende Informationsmaterialien.
Die Handwerkskammer führt eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen
auf Vollständigkeit durch.
Im Rahmen einer anschließenden Betriebsbegehung werden sowohl die
Dokumentationen als auch die praktische Umsetzung des betrieblichen
Umweltmanagementsystems überprüft.
Die Überprüfung erfolgt nach einer einheitlich anzuwendenden Checkliste,
die nach Bedarf ergänzt bzw. erweitert werden kann, durch qualifizierte
Fachkräfte der Handwerkskammern (Umweltbetriebsprüfer nach EU- Öko- Audit-
VO) und endet mit einer wertenden Stellungnahme.
Nach positiver Entscheidung vergibt die zuständige Handwerkskammer das
Umweltsiegel.
Sollte(n) die Prüfung(en) ergeben, dass der Antragsteller noch nicht alle
Kriterien vollständig erfüllt, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres
eine Wiederholungsprüfung zu beantragen.
Werden nach Vergabe des "Umweltsiegels" Umweltdelikte dieses
Unternehmens bekannt, ist das "Umweltsiegel" durch die Antragsstelle
abzuerkennen
Das "Umweltsiegel" hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und kann
nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden.
Der Weg zum Ziel
Die Handwerkskammer Chemnitz bietet ein zugeschnittenes Schulungsprogramm
für den Einstieg in das betriebliche Umweltmanagement an, welches die
selbständige Erarbeitung erforderlicher Dokumentationen ermöglicht und auf die
einzelnen zu erfüllenden Anforderungen speziell eingeht.
Um auf den spezifischen Wissensstand, die personellen Möglichkeiten und den
erforderlichen Zeitrahmen individuell reagieren zu können, sind prinzipiell
drei Varianten möglich:
- Das Unternehmen verfügt über ausreichende eigene Kenntnisse (z. B. weil
bereits Erfahrungen mit QM- Systemen bestehen oder Umweltschutzkriterien in der
täglichen Arbeit entsprechende Beachtung finden) und ist, nach Darstellung der
Anforderungen durch den Kammerberater, in der Lage eine entsprechende
Dokumentation zu erstellen.
- Das Unternehmen nutzt eine durch die Handwerkskammer angebotene, speziell
auf den Umweltstandard ausgerichtete Fortbildungsveranstaltung (30 Stunden), um
sich entsprechende theoretische Grundlagen zu erarbeiten und setzt das Gelernte
eigenverantwortlich im Unternehmen um bzw. ergänzt die Schulung durch externe
Beratung (oft fällt es den Unternehmen schwer, erforderliche schriftliche
Darstellungen zu erstellen).
- Das Unternehmen nimmt die Möglichkeit einer zu 50% geförderten externen
Beratung in Anspruch. Aktuelle Fördermöglichkeiten und Bedingungen erfragen
Sie bitte bei den zuständigen Umweltberatern.
Wo können Sie sich beraten lassen?
Handwerkskammer Chemnitz
Frau Dipl.- Ing. S. Schönherr
Fon: (03 71)
53 64 -2 40
Handwerkskammer Dresden
Herr Dr. A. Hübner
Fon: (03 51) 46 40 -9 36
Handwerkskammer zu Leipzig
Frau Dipl.- Ing. Chr. Hoffmann
Fon: (03 43 38)
61 2 - 25
eMail: uz@hwk-leipzig.de
Nutzungsbedingungen
- Das Unternehmen kann mit dem Umweltsiegel "Umweltstandard Handwerk
Sachsen" unter der Voraussetzung werben, dass damit keine irreführenden
Hinweise verbunden werden.
- Das Unternehmen ist gegenüber der zuständigen Handwerkskammer auf deren
Verlangen zum Nachweis der Verwendung im Geschäftsverkehr verpflichtet.
- Die Darstellung darf nur vollständig und unverändert (gemäß
Druckvorlage) erfolgen. Zulässig ist eine maßstäbliche Verkleinerung oder
Vergrößerung.
- Die Verwendung zur Produktwerbung ist nicht gestattet.