Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Wirtschaftliche Auswirkungen

Anwendungshinweise zu Russland-Sanktionen Im Rahmen öffentlicher Vergaben

Am 8. April wurde die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht. Seit dem 9. April 2022 gilt danach ein Zuschlagsverbot bei öffentlichen Ausschreibungen sowie das Verbot der Fortführung bereits vergebener Verträge und Konzessionen. Der Anwendungsbereich der Russland-Sanktionen umfasst öffentliche Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB. Für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte ergeben sich aus der erlassenen Sanktions-VO keine Besonderheiten.

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Darlehensprogramme für vom Ukraine-Konflikt betroffene Unternehmen

Ab sofort können Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sowohl spezielle Bürgschaften der Bürgschaftsbanken beantragen als auch entsprechende Förderprogramme der KfW nutzen.

Die Programme sollen Unternehmen offenstehen, die vor dem Hintergrund des Ukraine-Konfliktes von Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten bzw. gestiegenen Energiekosten betroffen sind, woraus vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten resultieren. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen zum 31.12.2021 kein so genanntes „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gewesen sein.

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Zivilrechtlichen Folgen

Die kriegerischen Handlungen in der Ukraine können auch zivilrechtliche Folgen für Handwerksbetriebe haben, die in Vertragsbeziehungen mit Unternehmen stehen, die in der Ukraine oder Russland angesiedelt sind. Seit Ende Februar wurden seitens der Europäischen Union verhängte Embargomaßnahmen gegen Russland in Form von EU-Sanktionsverordnungen erweitert, verschärft und ergänzt. Daneben ist die Hauptursache für Störungen des Geschäftsbetriebs die Verschärfung der Lieferengpässe durch den Ausfall ukrainischer Betriebe als Lieferanten. Insbesondere kann die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinträchtigt sein. Als Folge dieser Auswirkungen kann es dazu kommen, dass Betriebe vertraglich zugesicherte Leistungen ihren Kunden gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig erbringen können. Zudem fällt für einige Betriebe das Exportgeschäft nach Russland und/oder in die Ukraine weg. Das neue Praxis Recht des ZDH bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.

Das Dokument steht Ihnen hier auf unserer Webseite als Download zur Verfügung.

Sanktionen gegenüber Russland

Russland gegenüber wurden seitens Deutschlands und der EU – und dabei gleichgerichtet auch seitens anderer Staaten wie USA oder Japan –  zwischenzeitlich sowohl personenbezogene (politische Führungselite Russlands) als auch güterbezogene Wirtschaftssanktionen ausgesprochen. Diese Sanktionen zielen auf möglichst umfängliche Wirkungen gegenüber Russland bei gleichzeitig möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft.

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Sanktionen gegenüber Belarus

Auch bezüglich Belarus wurden zwischenzeitlich personenbezogene Sanktionen eingeführt. Die für Russland geltenden güterbezogenen Sanktionen werden gleichfalls auch auf Belarus erstreckt, um nicht zuletzt etwaige Umgehungsversuche Russlands zu verhindern. Die für Belarus bereits verhängten Export-Verbote in die EU werden ergänzt um die Bereiche Rohholz und verarbeitetes Holz, Zement, Eisen, Stahl und Reifen. Laufende Verträge sind hiervon nicht berührt, müssen nun aber binnen dreier Monate beendet werden.

Steigende Energiepreise und Produktionskosten

Nachdem die Handwerksbetriebe im Laufe der vergangenen Monate durch die starken Anstiege der Materialpreise und die unberechenbaren Lieferverzögerungen in ihrer Preiskalkulation und Planungssicherheit enorm belastet wurden, erhöht sich aktuell der Druck durch steigende Energie- und Produktionskosten weiter. Wie bereits im Rahmen der pandemiebedingten Preissteigerungen, besteht auch bei dieser Problematik die beste Lösung darin, seine Verträge mit entsprechenden Preisgleitklauseln auszustatten, auf deren Grundlage sich eine Preiserhöhung gegenüber dem Kunden durchsetzen lässt. Hat man dies im Vorfeld der Vertragsanbahnung versäumt, bleibt im Wesentlichen nur der Versuch einer einvernehmlichen Einigung.

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Informationen und Ansprechpartner

Auslandshandelskammern

Die Interessenvertretungen der deutschen Wirtschaft informieren über ihre Newsletter zur aktuellen Situation. Über diese Links können Sie sich direkt für diverse Newsletter anmelden.

Krisenhotline

Die AHK Russland hat eine Krisenhotline eingerichtet, welche beinahe rund um die Uhr erreichen sein wird - auch am Wochenende und an Feiertagen. Das Team der AHK-Krisenhotline ist für Sie erreichbar von Montag bis Sonntag von 7 bis 23 Uhr Moskauer Zeit (deutsche Zeit 5 Uhr bis 21 Uhr).

Unter +7 495 234 49 54 erhalten Sie Informationen über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise.  

Bundesinnenministerium

Informationen des Bundesinnenministeriums zu Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine.

Informationen für den Warenverkehr

Der Zoll hat auf seiner Webseite einen Informationsbereich zur Urkraine-Krise mit Informationen zum Warenverkehr, Sanktionen gegen Russland und Details zum Außenwirtschaftsrecht veröffentlicht