Diese Gesetze und Fristen sind wichtig Mindestlohn, Rente, Pfand: Die Änderungen im Juli 2022

Von neuen Pflichten für alle, die verpackte Waren verkaufen, über teureres Rauchen bis hin zur Abschaffung der EEG-Umlage: Der Folgemonat ist vollgepackt mit spannenden Terminen und neuen Gesetzen, die in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen im Juli 2022 im Kurzüberblick.

Flasche fährt durch Pfandautomaten.
Dass die Pfandpflicht erweitert wird, ist nur eine von vielen wichtigen Änderungen im Juli 2022. - © Peter - stock.adobe.com

Die Sommermitte hält einige neue Gesetze parat und damit auch wichtige Fristen, die Handwerksunternehmer und Verbraucher nicht verschlafen dürfen. Die wichtigsten Änderungen im Juli 2022 hat die Deutsche Handwerks Zeitung kompakt in dieser Übersicht zusammengefasst.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Juli 2022

1. Renten steigen

Die rund 21 Millionen Rentenbezieher in Deutschland können sich auf eine starke Erhöhung ihrer Renten ab 1. Juli einstellen. Ein entsprechendes Gesetz wurde Anfang Juni beschlossen. Die Renten steigen in Westdeutschland um 5,3 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Damit fällt die Rentenanpassung so stark aus wie seit Jahrzehnten nicht.

Die starke Erhöhung ist auf die zurückliegende gute Konjunktur und die daher rührenden positiven Entwicklungen bei den Einkommen der Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse zurückzuführen. Nach dem Corona-Einbruch 2020 war es wieder bergauf gegangen.

Mit dem Gesetz führt der Gesetzgeber zudem den Nachholfaktor in der Rentenversicherung wieder ein. Der Faktor dämpft die Erhöhung. Damit wird ausgeglichen, dass die Rentnerinnen und Rentner 2021 trotz Corona-Delle keine Kürzungen hinnehmen mussten. Eine Rentengarantie hatte 2021 noch für eine Nullrunde gesorgt. 

2. Mindestlohn wird erhöht

Der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober auf zwölf Euro hat der Bundesrat Ende Juni grünes Licht gegeben. Doch schon ab 1. Juli gibt es mehr Geld. Dann steigt der Mindestlohn planmäßig auf 10,45 Euro pro Stunde.

Dieser Mindestlohn gilt seit 2022 in Deutschland:

seit 1. Januar 2022ab 1. Juli 2022ab 1. Oktober 2022
9,82 Euro pro Stunde10,45 Euro pro Stunde12 Euro pro Stunde

Steigt der Mindestlohn, hat das auch Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobber. Durch die Anhebung des Stundenlohns kann der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen. Mit dieser einfachen Formel lässt sich berechnen, wie viele Stunden Minijobber maximal arbeiten dürfen:

>>> Lesetipp: Wie viele Stunden dürfen Beschäftigte im Minijob arbeiten?

3. EEG-Umlage wird abgeschafft

Nach mehr als 20 Jahren wird die EEG-Umlage zum Juli abgeschafft. Das soll Verbraucher bei den Strompreisen entlasten. Die Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde und war zu Jahresbeginn bereits gesenkt worden. Eigentlich sollte die EEG-Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Ampel zog das aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Experten erwarten dadurch zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

4. Neue Pflichten für jeden, der verpackte Ware verkauft

Brötchentüte, Bierflasche oder Versandkarton – ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Pflichten für alle, die verpackte Ware verkaufen und damit Verpackungen in Umlauf bringen. Für sie gilt: Bis zu dieser Frist müssen sie sich im Verpackungsregister LUCID eintragen haben.

Bislang war eine Registrierung nur für sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen notwendig. Nun ist sie auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht vorgeschrieben. Dazu zählen:

  • Transportverpackungen
  • pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Konkret bedeutet dies: Egal, ob Einweg-, Mehrweg- oder auch Pfandsystem – jede Verpackung muss erfasst sein bzw. muss sich derjenige registrieren, der sie gewerbsmäßig in den Umlauf bringt. Im Handwerk betrifft dies zum Beispiel auch Brauereien, die ihr Bier in Pfandflaschen anbieten, Eisdielen, die Eisbecher sowie Bäcker, die Brötchentüten ausgeben.

>>> Lesetipp: Neue Pflichten für jeden, der verpackte Ware verkauft

Änderungen im Juli 2022: 5. Pfandpflicht ausgeweitet

Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser spätestens ab 1. Juli auch für sie. Auch Getränkedosen sind ohne Ausnahme pfandpflichtig. Eigentlich gilt die erweiterte Pfandpflicht schon seit 1. Januar. Jedoch wurde den Händlern eine Übergangsfrist eingeräumt: Bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränke dürfen noch bis längstens 1. Juli pfandfrei abverkauft werden.

6. Alte Elektrogeräte im Supermarkt abgeben

Ausgediente Smartphones, alte Elektrozahnbürsten oder abgenutzte Wasserkocher: Ab dem 1. Juli sind auch Supermärkte und Discounter dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte bzw. Elektroschrott kostenlos zurückzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr oder sogar dauerhaft Elektrogeräte verkaufen. Außerdem gilt für die Elektrogeräte eine maximale Kantenlänge von 25 Zentimetern. Die Rücknahme ist des Weiteren auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Großgeräte wie Waschmaschinen, Mikrowellen oder Fernseher müssen Supermärkte und Discounter nur dann kostenlos annehmen, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.

Auch im Online-Handel gibt es ab dem 1. Juli 2022 eine Verbesserung für Käufer: Kleine Online-Händler müssen dann bei jedem Kauf von neuen Geräten die kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Für große Online-Händler von Elektrogeräten mit einer Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern gilt die Rücknahmepflicht jetzt schon.

>>> Lesetipp: Nun auch im Supermarkt: Wo man Elektroschrott entsorgen kann

7. Frist für Führerschein-Umtausch läuft ab

Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine schrittweise in neue EU-Dokumente umgetauscht werden. Den Anfang machen die Jahrgänge 1953 bis 1958. Ihre Frist läuft im Juli ab, genauer gesagt am 19. Juli.

Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat die Frist für diese Gruppe verlängert. Ursprünglich sollten Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ihre Dokumente bis zum 19. Januar tauschen müssen.

Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben. Alle Fristen im Überblick:

>>> Lesetipp: Wann der Führerschein umgetauscht werden muss

9. Mietspiegel tritt ab 1. Juli in Kraft

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden.

Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Fehlt jedoch ein Mietspiegel, steht die Bestimmung der maximal erlaubten Miethöhe rechtlich auf wackeligen Füßen.

Änderungen im Juli 2022: 10. IHM findet statt

Vom 6. bis 10 Juli findet in München die Internationale Handwerksmesse (IHM) statt. Die ursprünglich im Frühjahr geplante Messe wurde aufgrund der Corona-Pandemie in den Sommer verschoben. Besucher können sich auf der IHM zu allen Themen rund um Bauen, Sanieren, Modernisieren und Einrichten inspirieren und beraten lassen. Aussteller aus rund 60 Gewerken zeigen das Repertoire des Handwerks. Und um dem Handwerk auch im Jahr 2022 politisch die passende Bühne zu bieten, finden zum neuen Termin gleich mehrere Veranstaltungen statt, darunter Talkrunden mit Politikern und Handwerksvertretern:

>>> Hier mehr erfahren und Tickets erhalten: Internationale Handwerksmesse IHM

11. Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen

Zum 1. Juli 2022 steigt die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Sie stieg bisher alle zwei Jahre an und wird an Steigerungen der Lebenshaltungskosten angepasst. Seit der letzten Anpassung im Juli 2021 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.252,64 Euro pro Person an unpfändbarem Arbeitseinkommen. Sie steigt zum 1. Juli 2022 um 6,2 Prozent. Konkret bedeutet das auf einen unpfändbaren Betrag von 1.330,16 EuroDieser gilt allerdings für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Hat ein Schuldner Unterhaltspflichten zu leisten, steigen die Freigrenzen nach Anzahl der Kinder an. Bereits zum Jahresbeginn hatte der Gesetzgeber die Liste der unpfändbaren Gegenstände ausgeweitet. 

>>> Lesetipp: Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen ab 1. Juli 2022

12. Verträge kündigen: Pflicht zum Kündigungsbutton

Verträge sind online schnell geschlossen. Sie wieder zu kündigen, ist meist nicht so einfach. Das aber ändert sich. Ab 1. Juli 2022. Dann muss ein Kündigungsbutton leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein. Den Eingang der Kündigung muss der Vertragspartner dem Verbraucher unmittelbar bestätigen – auf elektronischem Wege in Textform.

Der Kündigungsbutton ist Pflicht, wenn über eine Webseite ein Vertrag mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis geschlossen wird. Dazu zählen zum Beispiel Abos, Versicherungsverträge oder Streamingdienste. Handwerkerinnen und Handwerker schließen in der Regel Werk- oder Kaufverträge, bei denen die Leistung einmalig und nicht auf Dauer erbracht wird. Bei solchen Verträgen müssen Handwerksbetriebe keinen Kündigungsbutton vorhalten, sagt Christian Reuter vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. "Die Betroffenheit des Handwerks dürfte sich deshalb auf Einzelfälle beschränken", so der Referatsleiter der Abteilung Organisation und Recht.

Die Einführung des Kündigungsbuttons ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucher­verträge. Ein Großteil der Verordnungen ist bereits in Kraft getreten. Seit Oktober 2021 können zum Beispiel Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließ­lich über das Telefon abge­schlossen werden. Nötig ist eine zusätzliche Bestätigung in Text­form. Für Verträge, die ab dem 1. März geschlossen wurden, gelten zudem verkürzte Kündigungsfristen.

13. Tabaksteuer: E-Zigarette-Rauchen wird teurer

Beim Kauf von Flüssigkeiten (Liquids) für E-Zigaretten, fiel bisher nur Mehrwertsteuer an. Ab 1. Juli kommt noch die Tabaksteuer hinzu. Grund dafür ist die 2021 beschlossene Tabaksteuerreform. Für gewöhnliche Zigaretten greift eine erhöhte Tabaksteuer schon seit 1. Januar. Für Liquids, die verdampft und inhaliert werden, steigt die Tabaksteuer in mehreren Stufen an: Ab dem 1. Juli sind es 16 Cent pro Milliliter Liquid, bis 2026 erhöht sich die Steuer in mehreren Schritten auf 32 Cent.

14. Paketpreise: DHL-Porto steigt

Der Paketdienst DHL dreht an der Preisschraube. Zum 1. Juli wird der Versand von Paketen und Päckchen teilweise teurer. Das teilte das Unternehmen mit. Grund dafür seien allgemeine Kostensteigerungen.

Beim Tochterunternehmen der Deutschen Post werden die Preise für den Versand im Inland wie folgt angepasst: Der Preis des ausschließlich online erhältlichen Zwei-Kilogramm-Pakets steigt um 50 Cent auf 5,49 Euro. Auch Packsets und Pluspäckchen werden aufgrund der gestiegenen Papierkosten teurer. Der Online-Rabatt beim Kauf von Paketmarken im Internet entfällt künftig komplett. Günstiger wird dafür der Filialpreis des Fünf-Kilogramm-Pakets. Er sinkt von 7,49 Euro auf 6,99 Euro.

Die Preise für den Versand im Inland im Überblick:

Produkte nationalNeuer Preis ab 01. Juli 2022Vorheriger Preis
DHL Päckchen S3,99 Euro (Filial- und Onlinepreis)3,79 Euro (Filial- und Onlinepreis)
DHL Päckchen M4,97 Euro (Filial- und Onlinepreis)4,50 Euro (Filialpreis), 4,39 Euro (Onlinepreis)
DHL Paket bis 2 kg5,49 Euro (Onlinepreis)4,99 Euro (Onlinepreis)
DHL Paket bis 5 kg6,99 Euro (Filial- und Onlinepreis)7,49 Euro (Filialpreis), 5,99 Euro (Onlinepreis)
DHL Paket bis 10 kg9,49 Euro (Filial- und Onlinepreis)9,49 Euro (Filialpreis), 8,49 Euro (Onlinepreis)
DHL Paket bis 31,5 kg16,49 Euro* (Filial- und Onlinepreis)16,49 Euro* (Filial- und Onlinepreis)
*Endpreis inkl. USt, Quelle: DHL

Änderungen im Juli 2022: 15. Neuerungen bei Google-Anzeigen

Für Handwerker, die bei Google sogenannte SEA-Anzeigen (Search Engine Advertising) schalten, um für ihre Produkte oder Dienstleistungen zu werben, ist die folgende Änderung interessant. Zwar tritt sie noch bzw. schon Ende Juni in Kraft. Sie hat damit aber direkte Auswirkungen auf den Folgemonat: Ab dem 30. Juni 2022 will Google nur noch Responsive Search Ads unterstützen. Erweiterte Textanzeigen lassen sich dann zwar weiterhin ausspielen, die Möglichkeit zur Erstellung oder Bearbeitung fällt aber weg.

Bei Responsive-Suchanzeigen werden die Texte ständig angepasst, damit diese Kundinnen und Kunden immer passende Botschaften präsentieren. So sollen sie bestmöglich auf die Interessen beziehungsweise Suchanfragen der User eingehen. Dies gelingt mithilfe von Machine Learning und künstlicher Intelligenz. "Unternehmer oder Selbstständige geben einfach drei bis 15 Anzeigentitel und zwei bis vier Beschreibungen ein, sodass Google Ads im Laufe der Zeit automatisch verschiedene Kombinationen testet und die zielführendsten unter ihnen ermittelt“, erklärt Andreas Karasek, Geschäftsführer der Agentur SEM Berater. So sorge der Algorithmus dafür, dass mit der Zeit nur noch die besten Kombinationen für den jeweiligen User ausgespielt werden.

16. Corona-Tests bald nicht mehr kostenlos

Ab 1. Juli können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen. Dazu zählen vulnerable Gruppen wie zum Beispiel Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. Für alle anderen sollen "Bürgertests" künftig drei Euro kosten. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach einer entsprechenden Einigung in der Regierung auf eine neue Testverordnung mit, die ab dem 30. Juni gelten soll. Er hätte kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt, sagte der SPD-Politiker. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei dies für den Bund in der angespannten Haushaltslage nicht mehr zu leisten.

>>> Lesetipp: Corona-Test kostet künftig drei Euro: Diese Ausnahmen gelten

17. Grundsteuererklärung: Abgabefrist startet im Juli

Eigentümer von Grundstücken oder Eigentumswohnungen etc. sind – egal in welchem Bundesland sie leben – verpflichtet, ab 1. Juli eine Feststellungserklärung abzugeben. Notwendig ist die Neuberechnung, weil das Bundesverfassungsgericht die aktuell geltende Grundsteuer als ungerecht eingestuft hat. Bisher wurde die Steuer nach dem sogenannten Einheitswert berechnet. Die Berechnungsgrundlage war allerdings so veraltet, dass die Verfassungsrichter ein neues Verfahren anmahnten.

Die neue Grundsteuer kann je nach Bundesland unterschiedlich berechnet werden. Die Feststellungserklärung muss bis spätestens 31. Oktober 2022 über elster.de an das zuständige Finanzamt abgegeben werden. Also an das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

>>> Lesetipp: Feststellungserklärung 2022: Diese Angaben sind wichtig

18. Digitalisierte Krankschreibung: Frist für Arbeitgeber verschoben

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll die Krankschreibung von Arbeitnehmern digitalisiert werden. An die Krankenkassen wird die Krankmeldung bereits elektronisch übermittelt, im Juli sollten eigentlich die Arbeitgeber folgen. Ab diesem Stichtag sollten sie die Krankschreibungen auf digitalem Weg bei den Krankenkassen abrufen können. Der Arbeitnehmer hätte sich dann nur noch telefonisch krankmelden müssen – der Papierkram entfällt.

Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, ist diese Stufe jedoch vom 1. Juli auf den 1. Januar 2023 verschoben worden, vor allem wegen technischer Probleme und mangelnder Ausstattung der Praxen. Aber auch für die Betriebe bedeutet die Umstellung zunächst einen Mehraufwand.

>>> Lesetipp: Elektronische Krankmeldung: Was sich 2022 für Arbeitgeber ändert

19. Zugang zum erleichterten Kurzarbeitergeld verlängert

Für von der Corona-Krise schwer getroffene Unternehmen war es in der Vergangenheit möglich, einen Antrag auf erleichtertes Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Ab dem 1. Juli sollte diese Sonderregelung eigentlich nicht mehr gelten. Mittlerweile hat das Bundeskabinett aber beschlossen, den Zugang zum erleichterten Kurzarbeitergeld um drei Monate – bis zum 30. September – zu verlängern. Hintergrund ist allerdings nicht die Corona-Pandemie, sondern die Auswirkungen des Ukraine-Krieges.

Dementsprechend sollen zum 30. Juni pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld auslaufen. Dazu zählen höhere Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit. 

>>>Lesetipp: Weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Mit Inhalten der dpa