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Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges bei Bauvorhaben des Bundes

UPDATE

Sonderregeln für Stoffpreisgleitklauseln bei Bauvorhaben des Bundes verlängert

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Erlass vom 22. Juni 2022 seinen Ende März veröffentlichten Erlass zu Sonderregelungen für Stoffpreisgleitklauseln bei Bauvorhaben des Bundes konkretisiert und in seinem Anwendungszeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Bei Fragen zur Anwendung und Auslegung des Erlasses wenden Sie sich an die Rechtsberatung der Handwerkskammer Chemnitz.

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Ende März einen Erlass veröffentlicht, in welchem geregelt wird, wie mit den Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges im Rahmen von Bauvorhaben des Bundes umgegangen werden sollte. Die Inhalte beziehen sich auf bestimmte Baumaterialien und Betriebsmittel, für welche Russland, die Ukraine und Belarus maßgebliche Lieferländer sind.

Inhaltlich regelt der Erlass die Nutzung von Stoffpreisgleitklauseln in neuen sowie laufenden Vergabeverfahren sowie die Anpassung bestehender Verträge infolge von Lieferengpässen. Die Regelungen sind begrenzt bis 30. Juni 2022.

Weitere Informationen

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz: Silvia Nestler | 0371 5364-245 |

28.06.2022