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Neuregelungen im Kaufrecht ab 1.1.2022

Mit Wirkung zum 1.1.2022 ist das deutsche Kaufrecht reformiert worden. Es wurden zahlreiche neue Regelungen in das BGB eingefügt- insbesondere im Bereich Verbrauchsgüterkauf, so dass Verträge und AGB in dieser Hinsicht angepasst werden sollten.

Am 10.02.2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie veröffentlicht. Weiterhin wird die Digitale-Inhalte-Richtlinie ab 2022 umgesetzt. Die darin enthaltenen neuen Regelungen sollen für Kaufverträge gelten, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden.

Ziel ist es dabei, das deutsche Kaufrecht speziell im Hinblick auf Produkte mit digitalen und smarten Funktionen anzupassen- insbesondere Smartphone, Smartwatch, Smart-TV und Smart Home Haushaltsgeräte. Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Punkte:

  1. Einführung eines neuen Sachmangelbegriffs
  2. Einführung einer Ware mit digitalem Inhalt in den §§ 475b ff. BGB-neu
  3. Neuerungen bei der Beweislastumkehr
  4. Einführung eines neuen Vertragstyps in §§ 327 ff. BGB im Zuge der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz

Silvia Nestler
Tel.: 0371 5364-245
E-Mail:

03.01.2022