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Ausgleichsabgabe für 2022

Arbeitgeber, welche jahresdurchschnittlich mindestens 20 Mitarbeitende beschäftigen, sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird die gesetzlich vorgeschrieben Quote nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Sie hebt die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht auf. Für die Höhe der Ausgleichsabgabe gelten je Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz die folgenden Staffelbeiträge:

 

3% bis unter 5%

140€

2% bis unter 3%

245€

Unter 2%

360€

 

Für Kleinbetriebe gelten folgende Sonderregelungen:

  • Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen haben im Jahresdurchschnitt je Monat einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen.
    • Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von weniger als 1, berechnen sich monatlich 140 Euro Ausgleichsabgabe.
  • Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen haben im Jahresdurchschnitt je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
    • Werden in der jahresdurchschnittlichen Betrachtungsweise 1 bis unter 2 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz monatlich 140 Euro.
    • Wird jahresdurchschnittlich weniger als 1 schwerbehinderter Mensch beschäftigt, beträgt sie monatlich 245 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz

Arbeitgeber haben die Pflicht, bis spätestens 31. März jeden Jahres, Ihre Beschäftigungsverhältnisse bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Eine eventuelle Ausgleichsabgabe ist dann selbstständig an das Integrationsamt zu überweisen. Es empfiehlt sich, mit der Anzeige nicht bis Ende März zu warten, um eventuelle Fragen rechtzeitig klären zu können.

Die Software IW-Elan, die bei der Berechnung hilft und entsprechend zu nutzen ist, steht unter www.iw-elan.de zur Verfügung.

Eine kostenfreie Beratung zur Inklusion von Arbeitnehmern mit Handicap erhalten Sie bei der Handwerkskammer Chemnitz.

Ansprechpartnerin: Julia Berger, Fachberaterin Personal, Tel.: 0371/5364-211,

05.01.2023