freepik

Neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung am 30. Juni 2022 werden Corona- Schnelltests - mit wenigen Ausnahmen - kostenpflichtig.

Mit Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung am 30. Juni 2022 haben nicht mehr ausnahmslos alle Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests (sog. Bürgertests). Ein Anspruch auf kostenlose Bürgertests besteht nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro stehen Menschen bei Nachweis erhöhter Risikoexposition - wie z. B. Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc. – zu. Symptomatische Personen empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium zum Arzt zu gehen und sich dort testen lassen.

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?

  • Besucher und Patienten von Pflege- und medizinischen Einrichtungen
  • Pflegende Angehörige
  • Kinder unter 5 Jahren
  • Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden
  • Chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  • Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
  • Leistungsberechtigte, die nach § 29 SGB IX („Persönliches Budget“) Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

Wer hat Anspruch auf einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung?

  • Bürger und Bürgerinnen vor Risikoexposition: zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theater etc.
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt

Weitere Informationen zur Auslegung und Umsetzung der neuen Corona-Testverordnung, insbesondere auch zu den Nachweis-Anforderungen für die Inanspruchnahme der 3-Euro-Bürgertests, finden sich in den aktualisierten FAQs des Bundesgesundheitsministeriums zur Corona-Testverordnung.

01.07.2022