Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" erweitert
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ausbildungsprämien
Rückwirkend zum 16. Februar 2021 werden die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen - zunächst in bisheriger Höhe - verlängert. So können nun auch Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, die zwischen dem 16. Februar 2021 und 26. März 2021 geschlossen worden sind.
Die Prämien für einen Ausbildungsbeginn im Zeitraum 1. Juni 2021 bis 15. Februar 2022 werden jeweils verdoppelt:
- Höhe Ausbildungsprämie: 4.000 Euro
- Höhe Ausbildungsprämie (plus): 6.000 Euro
All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher lag die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
Übernahmeprämie
Neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall wird künftig mit der Übernahmeprämie auch die Übernahme bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt. Anspruchsberechtigt sind alle Betriebe.
- Höhe Übernahmeprämie: 6.000 Euro
Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit
Für KMU bis 499 Mitarbeitern werden die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung attraktiver. So können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Zudem kann die Ausbildungsvergütung wie bisher bezuschusst werden.
- 75 % Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (auch bei Verbundausbildung)
- 50 % Zuschuss zur Ausbildervergütung (max. 4.000 Euro, GF: 2.500 Euro)
Lockdown-II-Sonderzuschuss
Für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten, ihre Ausbildungstätigkeit aber für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben, gibt es den neuen Förderbaustein Lockdown-II-Sonderzuschuss.
- Höhe Lockdown-II-Zuschuss: pauschal 1.000 Euro für jede/n Auszubildende/n
Prüfungsvorbereitung
Pandemiebetroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, jedoch maximal 500 Euro, zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende.
>>>>> FÖRDERÜBERSICHT (PDF)
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung:
https://www.bmbf.de/de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-13371.html
Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Auskünfte erhalten Sie beim Team der Ausbildungsberatung:
Steffi Otto (Erzgebirgskreis): Tel. 0371 5364-261 |
Astrid Kieß (Vogtlandkreis/ Stadt Plauen): Tel. 03741 1605-15 |
Kristin Weber (Mittelsachsen/ Freiberg): Tel. 0371 5364-172 |
Tilo Wittchen (Mittelsachsen/ Mittweida; Döbeln): Tel. 0371 5364-174 |
Tino Ungethüm (Stadt Chemnitz): Tel. 0371 5364-173 |
Christian Küttler (LK und Stadt Zwickau): Tel. 0375 787056 |