Mehrwegangebotspflicht ab Januar 2023

Durch den Außer-Haus-Verkauf von Lebensmitteln und die Nutzung von Einweg-Kaffeebechern fallen jährlich enorme Mengen Müll an. Durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes sollen diese Mengen durch die Nutzung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbechern reduziert werden.

Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen ab dem 1. Januar 2023 zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegalternative anbieten. Bei Einweg-to-go-Bechern gilt dies sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial. Die Pflichten der Betriebe sind dabei abhängig von der Betriebsgröße. Große Betriebe müssen ein Mehrwegangebot bereitstellen, bei kleinen Betrieben ist das Akzeptieren von Kundengefäßen vorgeschrieben.

In einem kompakten Vortrag erläutert Jana Dielefeld, Referentin vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, was das Bundesgesetz für die Betriebe bedeutet und welche Anforderungen auf sie zukommen. Im Anschluss wird ein Überblick zu den aktuellen Mehrwegsystemen gegeben und es werden die Fragen der Betriebe beantwortet. 

Die Online-Informationsveranstaltung ist kostenfrei. Ihre Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Chemnitz ist Steffi Schönherr.

Zur Anmeldung

Startdatum: 01.09.2022
Startzeit: 10:00 Uhr
Endzeit: 11:30 Uhr
Kategorie: Informationsveranstaltung, Workshop
Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig und IHK zu Leipzig in Kooperation mit den weiteren Sächsischen Kammern
Ort:
online