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Der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen informiert, dass der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sich auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt haben. Er gilt ab August 2023 und sieht für Auszubildende steigende Vergütungen vor.

Im Ergebnis wurde damit eine Einigung auf folgende Eckpunkte eines Neuabschlusses erreicht:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:


In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:

  • im 1. Ausbildungsjahr 860 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP), zusammen 910 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr 945 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 995 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr 1085 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 1135 Euro.


In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:

Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 01.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01.01.2025

  • im 1. Ausbildungsjahr von 860 € brutto auf 930 Euro brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr von 945 € brutto auf 1015 Euro brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr von 1085 € brutto auf 1155 Euro brutto.


3. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss:

Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV bzw. dem PKW zu Tankkosten.

Für den Tarifvertrag wird nun gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

Ansprechpartnerin: Cornelia Heinzmann, Tel. 0371/5364-157, E-Mail: .

19.07.2023