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Achtung: Verwendung von Google-Schriften u.U. rechtswidrig

Das Landgericht München I hat die externe Einbindung von Google Fonts in einer Entscheidung aus dem Januar 2022 als eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bewertet und dem Besucher der Webseite Schadensersatz in Höhe von 100,00 € zugesprochen.

Technischer Hintergrund:

Was sind Google-Fonts? Hierbei handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit über 1.400 Schriftarten, die Google zur freien Verwendung zur Verfügung stellt. Google Fonts bietet dabei die Option, die Schriftarten auf der eigenen Webseite zu nutzen, ohne dass diese auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen. In diesem Fall werden beim Aufruf der Webseite durch einen Besucher die Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Dieser externe Aufruf bewirkt, dass Daten des Webseitenbesuchers wie die IP-Adresse an Google übertragen werden. Eine Einwilligung des Besuchers hierfür liegt in der Regel jedoch nicht vor.

Vorsicht Abzocke:

Zur Zeit kommt es vermehrt vor, das Handwerker per E-Mail angeschrieben werden und der Absender vorgibt die Webseiten der Handwerker besucht zu haben und einen Nachweis über die externe Einbindung von Google Fonts abgespeichert hat. Zur Vermeidung weiterer Schritte wird ein Betrag in Höhe von 100,00 € gefordert.

Lösung und dringende Empfehlung:

Setzen Sie sich mit Ihrem Dienstleister für ihre Homepage in Verbindung. Fragen Sie nach ob Ihre Homepage Google-Fonts nutzt. Wenn ja, kann Ihr Dienstleiter die Google-Fonts auch lokal auf dem Web-Server abspeichern, so dass beim Besuch Ihrer Webseite die Fonts nicht erst vom Google-Server heruntergeladen werden müssen.

 

17.06.2022