Nick Youngson - pix4free.org

Förderangebot Schutzmaßnahmen vor Radon

Gefördert werden Maßnahmen zur Radonreduzierung an öffentlichen Gebäuden und Gebäuden von kleinen- und mittleren Unternehmen sowie von gemeinnützigen Organisationen und anerkannten Religionsgemeinschaften. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Fördergegenstand Radonreduzierung

  • Vorhaben werden nur an Bestandsbauten gefördert, die vor dem 31. Dezember 2018 errichtet wurden
  • Bei Antragstellung muss eine bereits durchgeführte Jahresmessung der nachgewiesenen Radonaktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ nachgewiesen werden
  • Begünstigte der Vorhaben müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte sein oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder Erbbauberechtigten zur Durchführung der Maßnahme und zur Einhaltung der Auflagen vorlegen
  • Vorhaben an reinen Wohngebäuden werden nicht gefördert

Förderkonditionen für KMU

  • Festbetrag (Pauschale) in Höhe von 65 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 60.000 Euro für Kleine und Mittlere Unternehmen
  • Berechnung der Pauschale erfolgt über die im Vorfeld festgelegten förderfähigen Gesamtausgaben des jeweiligen Einzelvorhabens durch die Sächsische Energieagentur (SAENA) 
  • Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von weniger als 5.000 Euro und mehr als 200.000 Euro ist ausgeschlossen.

Download Merkblatt

Link zur Förderrichtlinie

Ansprechpartnerin: Steffi Schönherr

04.12.2023