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Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern nach dem ElektroG

Ausgediente Boiler und Warmwasserspeicher dürfen nach dem nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ausschließlich in dafür geeigneten Recyclinganlagen für Wärmeüberträger entsorgt werden.

Die im Gesetz vorgeschriebene Erstbehandlung beinhaltet auch eine Schadstoffentfrachtung. Eine nicht sachgerechte Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern kann Treibhausgasemissionen verursachen.

Bitte nutzen Sie zur Information hinsichtlich der bestehenden Pflichten nach dem ElektroG die entsprechende ZDH-Webseite https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik/elektro-und-elektronikgeraetegesetz/. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen, die das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen.

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

21.06.2023