
„Ghosting“ im Handwerk – Warum Lehrlinge nicht zum Ausbildungsbeginn erscheinen
Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, der Jugendliche tritt seine Ausbildung aber nie an. "Ghosting" nennt sich dieses Nicht-Erscheinen, bei dem neue Mitarbeiter oder künftige Azubis trotz Vertrag wortlos verschwinden. In einem DHZ Beitrag vom 22. August 2023 wird auf diese Problematik näher eingegangen.
25.08.2023