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"Vereinfachtes Förderverfahren für die Verbundausbildung startet am 13. August
Wirtschaftsminister Panter: »Direkte Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen«

Viele kleine und mittlere oder stark spezialisierte Betriebe in Sachsen wollen ausbilden, können aber häufig nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte selbst vermitteln. Hier hilft die Verbundausbildung, die bereits seit vielen Jahren vom Freistaat gefördert wird. Im Doppelhaushaltsind dafür rund neun Millionen Euro eingeplant. Die Verbundausbildung ist ein erfolgreiches Konzept, das Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Auszubildende miteinander verbindet, um eine qualitativ hochwertige und praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen. Von der Förderung profitieren im Durchschnitt 800 Ausbildungsbetriebe im Freistaat und rund 2.000 Auszubildende pro Jahr in Sachsen.
 

Ab dem Ausbildungsjahr 2025/2026 kann das komplette Zuwendungsverfahren vollständig digital umgesetzt werden. Das aktualisierte Förderportal geht am 13. August 2025 an den Start. Ab diesem Zeitpunkt sind Antragsstellungen über das neue digitale Verfahren möglich.
 

»Mit unserer Förderung der Verbundausbildung unterstützen wir das duale System in Sachsen und verringern vor allem für kleine und Kleinstbetriebe die Kosten der Ausbildung«, so Wirtschaftsminister Dirk Panter. »Damit können die Qualität der Ausbildung gesichert und künftige Fachkräfte ausgebildet werden. Um die Förderung noch attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten, vereinfachen wir das bisherige Förderverfahren deutlich. Durch die Digitalisierung und Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens wird die Verbundausbildung noch attraktiver und effizienter. Es bringt direkte Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen.«


Das digitale Förderverfahren reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen, die Bearbeitungszeiten verkürzen sich und die Transparenz im Förderprozess erhöht sich. Mit der Einführung des digitalen Verfahrens können Antragsteller, Bewilligungsstellen und weitere Beteiligte künftig alle Schritte – von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zur Abrechnung – bequem online durchführen. Der Antragsteller musssich zukünftig nur noch auf dem Förderportal »bewegen«, statt z.B. umfangreiche Antragsunterlagen auszudrucken, in Papier vorzuhalten und an SAB und Kammern weiterzuleiten. Die Digitalisierung und Vereinfachung schließt die Verwendungsnachweisführung mit ein. Damit ist die Umstellung auf das digitale Verfahren ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen, zukunftsorientierten Ausbildungspolitik.

Die Förderung wird durch die Sächsische Aufbaubank über das Förderportal Sachsen umgesetzt. Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Verfahren. Fragen der Unternehmen zum neuen digitalen Zuwendungsverfahren oder weitere Informationen beantwortet die Sächsische Aufbaubank – Förderbank."

SAB: Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung

 

Quelle: Auszug aus der Medieninformation vom 30.07.2025, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

31.07.2025