
Frist für Grundsteuererklärung wird verlängert
Die Frist für die Grundsteuererklärung wird einmalig bis 31.1.2023 verlängert. Bund und Länder einigten sich am 13.10.2022 auf einen entsprechenden Beschluss. Bislang lief die Frist bis zum 31.10.2022. Durch die Fristverlängerung soll sichergestellt werden, dass Grundstückseigentümer in Krisenzeiten nicht noch mit Verfahren wegen verspäteter Grundsteuererklärungen überzogen werden.
13.10.2022