
Unternehmen, die im Rahmen des Corona-Rückmeldeverfahrens Rückzahlungen des Liquiditätshilfezuschusses (Soforthilfe) leisten müssen, können seit Juli 2025 von Zahlungserleichterungen Gebrauch machen.
Ab sofort stellt die Sächsische Aufbaubank (SAB) hierfür im Förderportal eine digitale Antragsmöglichkeit bereit. Damit können betroffene Unternehmen ihren Antrag auf Einstellung der Forderungsverfolgung direkt online einreichen.
Seit dem 10. Juli 2025 besteht zudem die Möglichkeit, über das SAB-Kontaktformular auf der Internetseite „Corona-Rückmeldeverfahren“ eine flexible Verlängerung der Zahlungsfrist um bis zu 36 Monate zu beantragen. Bislang sind bei der SAB rund 1.500 Anträge eingegangen; knapp 750 wurden bereits bewilligt.
Weiterführende Informationen sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen (FAQ) finden sich unter:
www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren
Für individuelle Rückfragen steht das SAB-Team zur Verfügung:
* Servicerufnummer: 0351 / 4910-4999
* E-Mail:
26.09.2025