Neue Fristen und Einkommensgrenzen für Erlass

Viele Unternehmen mussten nach dem Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe Rückforderungen hinnehmen. Um die Belastung so gering wie möglich zu halten, wurden nun flexible Zahlungserleichterungen geschaffen:

  • 6 Monate zinsfreie Frist für alle Rückzahlungen
  • Ratenzahlung über 12, 24 oder 36 Monate mit niedrigen Festzinsen (0,5–1,5 %)

Wer die Rückzahlung trotz dieser Möglichkeiten nicht leisten kann, hat seit dem 25. September 2025 die Chance, im SAB-Förderportal einen Antrag auf Einstellung der Rückforderung zu stellen.

Einkommensgrenzen für einen Erlass:

  • Selbstständig Tätige: bis 35.000 € jährlich, plus 7.000 € je Kind mit Kindergeldbezug
  • Nicht mehr Selbstständig Tätige: bis 23.000 € jährlich, plus 7.000 € je Kind mit Kindergeldbezug
  • Vermögensfreibeträge: 40.000 € je Person, plus 15.000 € je Kind

👉 Alle Infos und Antragsformulare finden Sie online unter: www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren

Weitere Informationen sowie individuelle Unterstützung erhalten Sie über die Abteilung Gewerbeförderung der Handwerkskammer Chemnitz. 

Kontakt: Mandy Proß | Sekretariat | Telefon: 0371 5364-206 |

29.09.2025