
Neue Fristen und Einkommensgrenzen für Erlass
Viele Unternehmen mussten nach dem Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe Rückforderungen hinnehmen. Um die Belastung so gering wie möglich zu halten, wurden nun flexible Zahlungserleichterungen geschaffen:
- 6 Monate zinsfreie Frist für alle Rückzahlungen
- Ratenzahlung über 12, 24 oder 36 Monate mit niedrigen Festzinsen (0,5–1,5 %)
Wer die Rückzahlung trotz dieser Möglichkeiten nicht leisten kann, hat seit dem 25. September 2025 die Chance, im SAB-Förderportal einen Antrag auf Einstellung der Rückforderung zu stellen.
Einkommensgrenzen für einen Erlass:
- Selbstständig Tätige: bis 35.000 € jährlich, plus 7.000 € je Kind mit Kindergeldbezug
- Nicht mehr Selbstständig Tätige: bis 23.000 € jährlich, plus 7.000 € je Kind mit Kindergeldbezug
- Vermögensfreibeträge: 40.000 € je Person, plus 15.000 € je Kind
👉 Alle Infos und Antragsformulare finden Sie online unter: www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren
Weitere Informationen sowie individuelle Unterstützung erhalten Sie über die Abteilung Gewerbeförderung der Handwerkskammer Chemnitz.
Kontakt: Mandy Proß | Sekretariat | Telefon: 0371 5364-206 |
29.09.2025