
Der durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen gefasste Beschluss zur Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A ab 1. Januar 2026 wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlich.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben:
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- Direktaufträge auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer
Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.
Ansprechpartner Handwerkskammer Chemnitz: Herr Robert Strieter | | 0371 5364 245
18.12.2025