Wohnhaus im Bau mit Gerüst
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Der durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen gefasste Beschluss zur Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A ab 1. Januar 2026 wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlich.

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben:

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • Direktaufträge auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer

Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.

Ansprechpartner Handwerkskammer Chemnitz: Herr Robert Strieter | | 0371 5364 245

18.12.2025