
Der Bundestag am 26. Juni 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen, diese, hat der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 zugestimmt. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit größtenteils zum 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Einzelne Maßnahmen greifen bereits
rückwirkend für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 erfolgt sind.
Mit dem auch als „Investitionsbooster“ oder „100-Tage-Gesetz“ bezeichneten Gesetz sollen Investitions- und Standortanreize geschaffen und insbesondere Unternehmen steuerlich entlastet werden.
Die wesentlichen Inhalte im Überblick:
- Degressive AfA: Maximaler Abschreibungssatz von 30 Prozent der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Investitionen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 (§ 7 Abs. 2 EStG)
- Arithmetisch-degressive AfA für E-Fahrzeuge: Wahlrecht zur Abschreibung neu angeschaffter reiner E-Fahrzeuge mit festen Sätzen (75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt bis zur Vollabschreibung nach sechs Jahren, § 7 Abs. 2a EStG); gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028
- Körperschaftsteuer: Stufenweise Senkung ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2028 – jährlich um einen Prozentpunkt bis auf zehn Prozent ab VZ 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG)
- Thesaurierungsbegünstigung: Korrespondierende Absenkung des § 34a-Satzes auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab VZ 2032)
- Forschungszulage:
- der Bemessungsgrundlage auf zehn Millionen Euro ab 2026
- eines Gemeinkostenzuschlags von 20 Prozent
- des Stundensatzes für Eigenleistungen auf 100 Euro
- Dienstwagenbesteuerung: Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG für die 0,25 Prozent-Regelung bei Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro (für Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025)
Hinweis: Die Änderungen zur Forschungszulage gelten ab dem 1. Januar 2026. Die übrigen Regelungen sind am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, d. h. am 19. Juli 2025, in Kraft getreten.
Ansprechpartner der HWK Chemnitz
23.07.2025