
Am 1. Juli 2026 treten wichtige Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten in Kraft. Diese betreffen sodann auch grenzüberschreitende Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse (zHM). Grundsätzlich besteht ab diesem Zeitpunkt eine Pflicht zur Nutzung digitaler Tachographen.
Die gute Nachricht für das Handwerk: Durch den Einsatz der Handwerksorganisation konnten weitreichende Ausnahmen bestätigt werden, die den bürokratischen Aufwand für viele Betriebe minimieren:
- Die klassische Handwerkerausnahme: Bleibt bestehen für Fahrten im Umkreis von 100 km, wenn Material, Ausrüstung oder handwerklich hergestellte Güter transportiert werden und das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.
- NEU: Unbegrenzte Ausnahme im Werkverkehr: Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt eine Ausnahme ohne Kilometerbegrenzung, sofern es sich um Werkverkehr handelt (eigene Güter/Maschinen für betriebliche Zwecke) und die fahrende Person nicht hauptberuflich als Fahrer angestellt ist.
Wichtig: Rein gewerbliche Transporte (z. B. Speditionsaufträge für Dritte) oder Fahrten durch hauptberufliches Fahrpersonal sind von diesen Ausnahmen ausgeschlossen.
Gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium wurden offene Regelfragen geklärt, um Rechtssicherheit für Ihre tägliche Arbeit zu schaffen. Detaillierte Erläuterungen sowie ein aktualisiertes Schaublatt zu allen Nachweispflichten und Gewichtsklassen finden Sie ab sofort auf der ZDH-Homepage.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Fuhrpark und Ihre Einsatzplanung von den Neuregelungen betroffen sind!
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Chemnitz: Rechtsberater Robert Strieter | | 0371 53 64 245
26.03.2026