
Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen verabschiedet und damit u.a. eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten beschlossen.
Fielen bisher in bürgerlichen Streitigkeiten bis 5.000 Euro in die Zuständigkeit der Amtsgerichte, so ist diese Grenze auf 10.000 Euro angehoben worden. Zu beachten ist, dass mit der künftigen grundsätzlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in bürgerlichen Streitigkeiten für Streitwerte bis 10.000 Euro nunmehr auch kein Anwaltszwang bis zu dieser Grenze besteht.
Hintergrund der Regelung, die am 01.01.2026 in Kraft trat, ist die Inflation zu berücksichtigen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Zuständigkeitsgrenze zuletzt 1993 angepasst wurde.
Andererseits gibt es auch kritische Stimmen. Da damit auch die Grenze des Anwaltszwangs auf über 10.000 Euro angehoben wird, wird eine Schwächung des effektiven Rechtsschutzes durch die erweiterte Möglichkeit, ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht zu treten, befürchtet.
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14.01.2026