
Neuregelung der Umsatzsteuer ab 1.1.2026
Zum 1. Januar 2026 gibt es eine entscheidende Änderung bei der Umsatzsteuer, die insbesondere das Nahrungsmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer, Konditoren) betrifft. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu die wichtigsten Details veröffentlicht.
Hier ist die Zusammenfassung der aktuellen Lage und der ZDH-Informationen:
Ab diesem Datum gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einheitlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen.
Was das für Ihr Handwerk bedeutet
- Ende der Differenzierung: Bisher mussten Sie unterscheiden, ob ein Kunde ein belegtes Brötchen oder ein warmes Gericht „zum Mitnehmen“ (7 %) oder „zum Verzehr vor Ort“ (19 %) gekauft hat. Ab dem 1.1.2026 fallen beide Varianten unter den Steuersatz von 7 %.
- Betroffene Betriebe: Davon profitieren insbesondere Bäckereien mit Café-Bereich, Fleischereien mit Imbiss-Angebot sowie Konditoreien.
- Getränke sind die Ausnahme: Wichtig ist, dass die Senkung nur für Speisen gilt. Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsatz von 19 %. Eine Ausnahme bilden hier lediglich Milch und Milchmischgetränke (mit mindestens 75 % Milchanteil) sowie Leitungswasser im Außer-Haus-Verkauf.
Was Sie jetzt tun sollten
Der ZDH empfiehlt den Betrieben eine zügige Vorbereitung:
- Kassenumstellung: Kontaktieren Sie Ihren Kassen-Dienstleister, um die Steuersätze pünktlich zum Jahreswechsel im System zu hinterlegen.
- Preisauszeichnung: Speisekarten und Preisschilder müssen zum Stichtag angepasst werden.
- Belegprüfung: Achten Sie darauf, dass auf Rechnungen und Quittungen ab dem 1.1.2026 der korrekte Satz ausgewiesen wird, um Vorsteuer-Probleme bei Ihren Geschäftskunden zu vermeiden.
Position des ZDH
Der ZDH bewertet diese Maßnahme als einen wichtigen Schritt zur Entlastung und Steuergerechtigkeit.
- Wettbewerbsfähigkeit: Der Verband betont, dass die Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf den administrativen Aufwand in den Betrieben massiv senkt (keine „Strichlisten“ mehr an der Kasse nötig).
- Handlungsspielraum: Laut ZDH gibt die Senkung den Betrieben den nötigen Spielraum, um entweder gestiegene Kosten (Energie, Rohstoffe, Personal) aufzufangen oder die Preise für die Kunden stabil zu halten bzw. zu senken.
05.01.2026