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Ausgabeverfahren für eBA und SMC-B startet

Elektronischer Berufsausweis (eBA) und Institutionskarte (SMC-B) können ab 30.03.2026 über die Handwerkskammer Chemnitz beantragt werden

Das Ausgabeverfahrenbei der Handwerkskammer Chemnitz für eine Institutionskarte SMC-B, Security Module Card – Typ B startetfür alle Betriebe in einem Gesundheitshandwerk ab 30.03.2026.

Ebenso startet für Zahntechnikbetriebe die Möglichkeit zur Beantragung eines elektronischen Berufsausweises – eBA.

Welche Betriebe gehören zu den Gesundheitshandwerken?

Zu diesem Kreis gehören alle Betriebsstätten oder Nebenbetriebsstätten in einem Gesundheitshandwerk, die gemäß Nrn. 33 bis 38 der Anlage A zur Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen sind:

  • Augenoptiker
  • Hörakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Friseure (z.B. medizinisch indizierte Herstellung von Perücken)
  • Zahntechniker

Welche Betriebe brauchen einen eBA und welche nicht (mehr)?

Für die Gesundheitshandwerke – mit Ausnahme für Zahntechnikbetriebe! -  ist der eBA nicht mehr vorgesehen. Der eBA wurde nach einer Gesetzesänderung gestrichen. Für die Anbindung an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ist somit für alle Gesundheitshandwerke – mit Ausnahme für Zahntechnikbetriebe! - (nur noch) eine betriebsbezogene Institutionskarte/SMC-B pro Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte erforderlich. Diese kann über die Handwerkskammer Chemnitz beantragt werden. 

Zahntechnikbetriebe brauchen weiterhin sowohl den eBA als auch die SMC-B Karte. Außerdem bleibt es für die Zahntechniker antragstechnisch dabei, dass diese erst den eBA beantragen müssen und mit diesem dann erst die SMC-B Karte(n) beantragen können.

Hintergrund zum Thema eBA 

Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur (sog. Telematikinfrastruktur, kurz TI) vor, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerke miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht. 

Damit verbunden ist ein verpflichtender Anschluss der Gesundheitshandwerke an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) bis zum 01.10.2027.

Die Teilnahme der Gesundheitshandwerke an der Patientenversorgung durch die eVerordnung ist ab 01. 07. 2027 verpflichtend. 

Mehr Informatinen finden Sie hier.

Antrag

Die Betriebe im Kammerbezirk Chemnitz stellen ihre Anträge online bei der Handwerkskammer Chemnitz.

Auf der Internetseite der Handwerkskammer Chemnitz gelangt man zu den Online-Antragsformularen über den folgenden Link
https://www.hwk-chemnitz.de/betriebsfuehrung/handwerks-und-gewerberolle/eba/online-antragsformular/ 

 

Ansprechpartner in der Handwrkskamer Chemnitz 
Harald Kleinhempel, Abteilungsleiter Handwerksrolle | Telefon 0371 5364-247 |

10.03.2026