
Bauen mit Holz wird in Sachsen deutlich einfacher
Neue Musterholzbaurichtlinie in Kraft
Zum 25. Juli 2025 ist eine geänderte Fassung der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB Sachsen) in Kraft und damit eine entscheidende Neuerung für den Holzbau. Ab sofort gilt die neue »Musterholzbaurichtlinie«.
Die neue Richtlinie erweitert die Einsatzmöglichkeiten für Holzbauweisen im Freistaat bei mehrgeschossigen Gebäuden deutlich und soll so mehr Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit beim Bauen vorantreiben. In Sachsen ist dadurch unter anderem einen höherer Vorfertigungsgrad von Holzbaumodulen, auch bei höheren Gebäuden, möglich. Mit der Einführung der Muster-Holzbaurichtlinie 2024 schafft Sachsen bessere Voraussetzungen für den modernen Holzbau. Die neue Regelung erweitert die Einsatzmöglichkeiten deutlich: Erstmals sind mehrgeschossige Wohngebäude der Gebäudeklasse 5 in Holztafelbauweise möglich. Auch innovative Konstruktionsweisen lassen sich nun einfacher umsetzen. Der höhere Grad an Vorfertigung sorgt für mehr Qualität, ermöglicht kürzere Bauzeiten und niedrigere Kosten.
Konkret gibt es folgende Neuerungen:
- Die Holztafelbauweise ist nun auch für die Gebäudeklasse 5 zugelassen
- Brandschutzbekleidungen sind mit reduzierter Dicke möglich
- Anwendung der Holzbauweise auch für gewisse Sonderbauten (bei gegebener Selbstrettungsfähigkeit) möglich
- Nutzungseinheiten bzw. brandschutztechnische Raumgruppen bis 400m² werden zugelassen
- Nachweis der Anwendbarkeit über europäische Klassifizierungsberichte möglich
- Erweiterung der möglichen Arten von Fassadenaufbauten, zudem Aufnahme zusätzlicher Detaillösungen
Ausführliche Informationen finden Sie hier: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1089180
Geänderte Fassung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über Technische Baubestimmungen (VwV TB Sachsen)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20949.2
28.07.2025