
Förderangebot für Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung
Mit der »Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023« unterstützt der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können zukünftig für ihre Vorhaben in allen drei Förderbereichen Unterstützung in Höhe von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Ausnahmen bilden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Begünstigte sowie Maßnahmen für passiven Lärmschutz. Hier betragen die Fördersätze in der neu gefassten 65 bzw. 75 Prozent.
In den Förderbereichen Stadtgrün und Radon können zudem neben kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen künftig auch gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern sowie kleine und mittlere Unternehmen einen Förderantrag stellen. Weiterhin werden in den Bereichen Stadtgrün und Lärmminderung nun auch zusätzliche Förderinhalte unterstützt, etwa begleitende Maßnahmen bei Stadtgrünvorhaben, bei der Aufwertung von Dachbegrünungen oder im Zusammenhang mit der Entwicklungspflege.
Insgesamt stehen hierfür bis 2027 rund 47 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Landesmitteln zur Verfügung.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Anträge auf Förderung zu den geänderten Konditionen können voraussichtlich ab dem 25. September gestellt werden. Weitere Informationen sind im Förderportal der SAB sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (https://lsnq.de/stadtgruenlaermradon) zu finden.
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |
10.09.2025