
Gefahrenhinweis zu Hennigsdorfer Spannstahl
Hinweise für Baufachleute /Eigentümer und Verfügungsberechtigte zu baulichen Anlagen in denen Hennigsdorfer Spannstahl verbaut worden ist.
Mit dem plötzlichen, aber noch glimpflich abgegangenen, Einsturz der Dresdner Carolabrücke im September 2025, trat eine Gefahr ans Tageslicht, die auch viele weitere Gebäude betreffen könnte.
Mit dem Hinweisblatt ,,Hennigsdorfer Spannstahl in Gebäuden", des Landesamtes für Bauen und Verkehr Land Brandenburg, in Fassung vom 24.03.2025, sind nun wichtige Hinweise aufgeführt bei welchen baulichen Anlagen eine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit empfohlen wird, wie dabei vorgegangen werden kann und was beachtet werden sollte.
Dabei wird die Überprüfung von Gebäuden mit Spannbetonbauteilen mit bestimmten Spannstählen und Konstruktionsarten dringend empfohlen.
Das Hinweisblatt ,,Hennigsdorfer Spannstahl in Gebäuden" finden sie unter folgendem offiziellen Link:
https://lbv.brandenburg.de/download/Bautechnik/Bautechnik_Hinweisblatt_01-Spannstahl-He.pdf
Ihr Ansprechpartner der Handwerkskammer Chemnitz:
Udo Börner, Technischer Berater | Tel.: 0371 5364-310 | E-Mail:
25.07.2025