
Für wen gilt die Verordnung?
Wer Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja, Rinder oder daraus hergestellte Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, bereitstellt oder ausführt, hat neue Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Position in der Lieferkette und auch die Unternehmensgröße ist von Bedeutung.
Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) finden Sie ausführliche Informationen und Erläuterungen zur EUDR und zu aktuell geänderten Regelungen. Zusätzlich können Sie auf bisher durchgeführte Webinare der BLE zum Thema zugreifen.
https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Lieferketten_node.html
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |
09.03.2026