NIS-2: BSI startet Registrierung – was betroffene Betriebe jetzt tun müssen?

Mit dem Jahresbeginn 2026 ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das offizielle Portal zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet. Damit beginnt für betroffene Unternehmen die praktische Umsetzung der neuen Cybersicherheitsvorgaben – nicht mehr theoretisch, sondern ganz konkret.

Was ist jetzt neu?

Bislang stand für viele Betriebe vor allem die Frage im Raum, ob sie unter NIS-2 fallen. Mit dem Start des BSI-Portals rückt nun eine andere Frage in den Mittelpunkt: Wie erfolgt die Registrierung – und was ist dafür vorbereitet sein muss?
Das BSI stellt mit dem Portal erstmals eine zentrale Plattform bereit, über die Unternehmen ihre gesetzlich vorgeschriebene Registrierung vornehmen und später auch Sicherheitsvorfälle melden.

Der Weg ins BSI-Portal – Schritt für Schritt

Die Registrierung ist zweistufig aufgebaut:

  1. Zugang über „Mein Unternehmenskonto (MUK)”
    Voraussetzung für die Nutzung des BSI-Portals ist ein Unternehmenskonto, das auf einem ELSTER-Organisationszertifikat basiert. Viele Betriebe kennen diesen Zugang bereits aus Steuer- oder Verwaltungsprozessen. Wichtig: Der Zugang sollte rechtzeitig eingerichtet werden, da die Ausstellung eines Zertifikats einige Tage dauern kann.
  2. Registrierung im NIS-2-Portal des BSI
    Nach erfolgreicher Anmeldung werden dort unter anderem Angaben zum Unternehmen, zur Branche sowie zu verantwortlichen Kontaktstellen hinterlegt. Diese Informationen bilden künftig die Grundlage für die Kommunikation zwischen Betrieb und BSI.

Warum Handwerksunternehmen jetzt aktiv werden sollten

Auch wenn nicht jeder Handwerksbetrieb betroffen ist, gilt: Die Registrierungspflicht beginnt nicht irgendwann, sondern jetzt. Das BSI-Portal ist freigeschaltet, und für betroffene Unternehmen laufen damit die gesetzlichen Fristen.
Gerade Betriebe mit wachsender Mitarbeiterzahl, digital gesteuerten Prozessen oder einer Rolle als Zulieferer für größere Unternehmen sollten den Start der Registrierung ernst nehmen und strukturiert angehen.

Betroffen oder nicht? Schnell online prüfen

Wer unsicher ist, ob der eigene Betrieb unter NIS-2 fällt, sollte dies nicht schätzen, sondern prüfen.
Ein kompakter Online-Check bietet hier eine erste Orientierung:

Online-Check zur NIS-2-Betroffenheit:
https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/

Der Check ersetzt keine rechtliche Prüfung, hilft aber, frühzeitig Klarheit zu gewinnen – und gegebenenfalls rechtzeitig mit der Registrierung zu starten.

Online-Informationsveranstaltungen des BSI zur Registriereung

08.01.2026NIS-2 Kickoff – Das neue BSI-Gesetz und die regulierte Wirtschaft Online (GoTo Webinar)
20.01.2026NIS-2 Kickoff – Das neue BSI-Gesetz und die regulierte Wirtschaft Online (GoTo Webinar)
03.02.2026NIS-2 Kickoff – Das neue BSI-Gesetz und die regulierte Wirtschaft Online (GoTo Webinar)

Mehr Informationen zu NIS-2 finden Sie unter #nis2know. Ein Seite des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

 

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz:
Torsten Gerlach | 0371 5364-311 |

08.01.2026