
Sachsen erweitert die Förderung der Kreislaufwirtschaft
Unterstützung für Ressourceneffizienz, kritische Technologien der Kreislaufwirtschaft, kritische Rohstoffe und die Verringerung von Abfall
Am 13. Januar 2026 hat das Sächsische Kabinett eine Änderung der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2024) beschlossen.
Adressaten sind Unternehmen jeglicher Größe, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (zum Beispiel Abfallzweckverbände), Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Wie bisher können Projekte unterstützt werden, die zu einer besseren Kreislaufführung von Stoffströmen, zur Einsparung von Primärressourcen, zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Netzwerkbildung beitragen. Für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen werden auch Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen gefördert.
Neu sind Fördermöglichkeiten zur Stärkung der Gewinnung kritischer Rohstoffe, Technologien zur Verarbeitung oder zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, von Batterien, Separationsverfahren und Biotechnologien.
Produktive Investitionen von Großunternehmen sind nun in den Landkreisen Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, im Vogtlandkreis, im Landkreis Zwickau, in den kreisfreien Städten Dresden und Chemnitz sowie in den weniger entwickelten Gemeinden der Landkreise Leipzig und Nordsachsen förderfähig.
Die maximale Förderhöhe wurde von bisher 2,3 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro angehoben. Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe sogar 10 Millionen Euro. Die Fördersätze können je nach Fördergegenstand, Region, Begünstigten und Beihilfenorm bis zu 90 Prozent betragen.
Bis einschließlich 2027 stehen für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft ca. 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) und sächsischen Landesmitteln auf Grundlage eines Beschlusses des Sächsischen Landtages finanziert.
Beispiele aus der bisherigen Förderung:
- Zentrum für die Reparatur, Zerlegung und das Recycling von Lithium-Fahrradakkus,
- die Nachrüstung einer Produktionsanlage zur Ersetzung von Neumaterial durch Recyclingmaterial,
- Investitionen zur Einsparung von Inputstoffen bei gleichbleibendem Output,
- eine mobile Brechanlage zur Weiterverarbeitung von Kompost aus Grünabfällen und
- Maßnahmen zur Sensibilisierung zur Reduktion von Lebensmittelabfällen an Schulen.
Stellen Sie Ihre Förderanfrage direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Ihrer Projektidee.
Beratung durch die SAB:
Susan Mark (Unit Förderung und Finanzierung) | 0351 4910-1831 |
Unterstützung bei der Vorbereitung des Förderantrages und der Einordnung Ihres Vorhabens erhalten Sie in der Handwerkskammer Chemnitz bei Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |
!!! Neu: Informationsveranstaltungam 03.03.2026 von 14:00-16:00 Uhr im der HWK Chemnitz. Weitere Informationen hier.
21.01.2026