Stromsteuerrückerstattung
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Jetzt die Stromsteuer-Rückerstattung für 2024 beantragen

Heute, in Zeiten steigender Strompreise und intensiver Digitalisierung, eröffnet sich ein oft übersehener Weg zur Entlastung, der auch für Handwerksbetriebe relevant sein kann. Es geht um die Rück- bzw. Erstattungsmöglichkeit der Stromsteuer nach § 9b des Stromsteuergesetz (StromStG).

Was steckt dahinter?

Gemäß § 9b StromStG wird auf Antrag eine Steuerentlastung gewährt für nachweislich nach § 3 StromStG versteuerten Strom, den ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft entnommen hat – und zwar für betriebliche Zwecke

Wichtig: Es geht nicht um jede Art von Betrieb – maßgeblich ist die Tätigkeit (Produzierendes Gewerbe, Baugewerbe etc.) und die Nutzung des Stroms für Nutzenergie (z. B. mechanische Energie, Druckluft, Kälte, Wärme) im eigenen Betrieb.

Der Mindestverbrauch, ab dem sich der Antrag lohnt, liegt aktuell bei 12.500 kWh (entspricht 12,5 MWh) im Jahr. 
Die Entlastungssätze: Bis Ende 2023 waren es etwa 5,13 €/MWh. Ab 2024 bis 31.12.2025 ist eine zeitlich befristete Erhöhung auf ca. 20 €/MWh vorgesehen. 

Die Antragstellung muss beim zuständigen Hauptzollamt erfolgen und bis 31. Dezember 2025 eingereicht werden. 

Warum ist das für Handwerksbetriebe interessant?

Auch wenn viele klassische Handwerksbetriebe nicht primär als „produzierendes Gewerbe“ im Sinn haben, gibt es zahlreiche Schnittmengen: Bau­ / Montagebetriebe mit eigenem Maschinenpark, Betriebe mit Druckluft, Kälte- oder Heiz-/Klimaanlagen, Metall- bzw. Verarbeitungstätigkeiten. Wenn Strom hierbei in erheblichem Umfang verbraucht wird, kann der Antrag zur Rückerstattung einen wirtschaftlichen Vorteil bringen: weniger Aufwand, spürbare Entlastung der Energiekosten – gerade in Zeiten hoher Strompreise.

Beispiel: Ein Betrieb verbraucht im Jahr 20.000 kWh (20 MWh). Bei 20 €/MWh Entlastung entspricht das 400 € – abzüglich des Sockelbetrags von 250 € verbleiben 150 € Rückerstattung. Zwar keine riesige Summe, aber eine direkte Einsparung – und bei größeren Verbrauchsmengen wächst der Effekt. (Rechenweise analog zu Angaben) 

Für Betriebe mit 100 MWh Verbrauch wären das z. B. 100 × 20 € = 2.000 € minus 250 € Sockel = 1.750 €.

Was müssen Sie konkret tun?

  1. Überprüfen, ob Ihr Betrieb unter die begünstigten Tätigkeiten fällt (Produzierendes Gewerbe / Baugewerbe nach WZ 2003).
  2. Verbrauchserfassung: Wie viel Strom wurde im Jahr entnommen? Wurde dieser Strom schon versteuert?
  3. Nachweis führen, dass der Strom für betriebliche Zwecke genutzt wurde (z. B. Druckluft, mechanische Energie, Kälte). Strom für Elektromobilität oder Abgabe an Dritte ist ausgeschlossen.
  4. Antrag stellen beim zuständigen Hauptzollamt: Formular 1453 („Antrag auf Steuerentlastung Unternehmen nach § 9b StromStG“) online über Zoll-Portal.
  5. Frist beachten: Antrag spätestens bis 31.12. des Folgejahres einreichen. Für Stromverbrauch 2024 also Antrag bis 31.12.2025.
  6. Buchführung: Sämtliche Unterlagen und Nachweise müssen im Fall einer Prüfung vorhanden sein.

Beispiel aus der Praxis

  • Ein Bau- und Montageunternehmen mit eigenem Maschinenpark nutzt Druckluft- und Kälteanlagen. Verbrauch: 30.000 kWh im Jahr (30 MWh). Bei 20 €/MWh ergibt sich 600 €, abzüglich 250 € Sockelbetrag → Rückerstattung: 350 €.
  • Ein Metallverarbeitender Betrieb mit größerem Verbrauch: 120 MWh im Jahr → 120 × 20 € = 2.400 € minus 250 € → 2.150 € Rückerstattung.
  • Eine Bäckerei mit 2 Filialen hat in der Produktion von Backwaren einen Verbrauch von 72.000 kWh (72 MWh). Bei  20 €/MWh ergibt sich 1440 €, abzüglich der 250 € Sockelbetrag ergeben sich 1.190 € Rückerstattung 

Diese direkten Beträge lassen sich gut in die Kalkulation einbeziehen – sie reduzieren Betriebskosten und schaffen finanziellen Spielraum für Digitalisierung oder Investitionen.

Fazit

Für Handwerksbetriebe lohnt sich ein Blick auf diese Möglichkeit: Der Aufwand ist überschaubar, der Nutzen direkt spürbar. Wer seine Stromverbräuche kennt, wer nachweisen kann, dass Strom betrieblich verwendet wurde – der hat gute Chancen, sich eine Entlastung zu sichern. In einer Zeit, in der Energiepreise und Digitalisierung das Geschäft mitprägen, ist jeder Vorteil bedeutend.

Prüfen Sie umgehend, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt. Nutzen Sie das Instrument der Stromsteuerrückerstattung – nachhaltig, effizient, vorausschauend. Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass Kostenreduzierung nicht Verzicht bedeutet, sondern kluge Gestaltung. 

Eine Nutzung des kostenfreien E-Tool schafft Ihnen jedes Jahr einen schnellen Überblick über Ihre Verbräuche und gibt Ihnen wertvolle Hinweise.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz:
Torsten Gerlach | 0371 5364-311 |

11.11.2025