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Nachdem verschiedene Interessenvertretungen und Verbände diese vehement eingefordert hatten, wurde nun endlich die Kleine Bauvorlageberechtigung in die Bauordnung aufgenommen. Mit dieser können für weniger schwierige Bauvorhaben Meister desMaurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerks die Baugenehmigungsunterlagen erstellen und selbstständig bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen.DerartigeRegelungen existieren bereits in den Bauordnungen weiterer neun Bundesländer, wo die Kleine Bauvorlageberechtigung bisher rege und unproblematisch genutzt wird. Völlig unerwartet ist in der sächsischen Regelung jedoch die zusätzliche Voraussetzung verankert worden, dass Handwerksmeister die Erfüllung ihrer Fortbildungsverpflichtung im Bereich des öffentlichen Baurechts gegenüber der Ingenieurkammer Sachsen jährlich nachweisen müssen. Durch diese Zusatzverpflichtung wird der gesamte Vorgang unnötig verkompliziert und führt zu weiterem bürokratischem Aufwand für die Handwerker, ohne dass die Erfahrungen der Bundesländer, welche die Kleine Bauvorlageberechtigung bereits nutzen, eine solche Regelung nahegelegt hätten.

Weitere Neuerungen in der Sächsischen Bauordnung

Erleichtert wird das serielle und modulare Bauen durch die (Wieder-)Einführung der Typengenehmigung und der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur. Weiterhin gibt es die Verfahrensfreistellung von Ladestationen für Elektromobilität, die Ausweitung der Verfahrensfreiheit von Garagen und Abstellplätzen auf Fahrradgaragen sowie Abstellplätze für Fahrräder.Diese sollen baurechtlich Autogaragen gleichgestellt werden und können ohne Bauantrag genehmigt werden - Letzteres gilt auch für E-Ladesäulen.

Darüber hinaus soll das Bauen mit Holz gefördert werden, indem künftig erweiterte Regelungen für den Einsatz des umweltschonenden und nachhaltigen Baustoffs für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen gelten. Das Bauen mit Holz wird damit in allen Gebäudeklassen bis hin zur Hochhausgrenze ermöglicht.

Weiterhin wird die Verfahrensfreiheit von gartenbau-, land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben auf Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen ausgeweitet. Dies ermöglicht es der Land- und Forstwirtschaft, sich an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen.

Ebenso wie die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen wurde auch der Abstand von Windrädern zu Wohngebäuden geregelt. In der Bauordnung ist der Abstand neuer Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen auf 1.000 Meter festgelegt. Die Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand darf abgewichen werden, wenn es um das "Repowering" geht - also das Nachrüsten bestehender Anlagen - oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Dazu ist dann ein Beschluss erforderlich.

Die Novellierung der Sächsischen Bauordnung hat darüber hinaus auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung geschaffen. So kann der gesamte Verfahrensablauf perspektivisch komplett elektronisch durchgeführt werden. Dies führt zu einer Entlastung der Bauherren sowie der Verwaltung und kann das gesamte Verfahren zusätzlich stark beschleunigen.

Mit der veränderten Regelung zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern setzt der Entwurf weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. So müssen künftig auch in Bestandsgebäuden bestimmte Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Hierzu gehören Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift gilt nicht nur für Wohnungen, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und für Wohnheime. Für die Umsetzung bleibt eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023. Bisher war die Ausstattung nur für Neubauten sowie bei bauaufsichtlich relevanten, wesentlichen Änderungen oder bei Nutzungsänderungen rechtmäßig errichteter Bestandsbauten vorgeschrieben.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer: Silvia Nestler | 0371 5364-245 | .

09.06.2022