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Erzgebirgskreis führt Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ fort.

Maßnahmen, deren Gesamtvolumen 25.000 EUR nicht übersteigt, werden mit 100% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Beantragung ist vergleichsweise einfach gehalten und muss bis spätestens 30. November 2022 erfolgen.

Die Anträge sind mittels des Antragsformulars (siehe Anlage), ergänzt um qualifizierte Kostenvoranschläge (Hinweis: Honorar- und Planungskosten sind nicht förderfähig!) sowie aussagekräftige Fotos zum Ist-Zustand im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 Soziales und Ordnung einzureichen (Fotos per Mail an ). Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen aber auch Betreiber (Mieter/ Pächter) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme.

Detaillierte Informationen finden Sie online: https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/neuigkeiten/aktuelles/ankuendigung-der-fortfuehrung-des-investitionsprogramms-barrierefreies-bauen-lieblingsplaetze-fuer-alle-auch-fuer-das-jahr-2023

Für Fragen zu diesem Investitionsprogramm steht Ihnen im Landratsamt Erzgebirgskreis Frau Schürer unter Tel. 03771 277 3003 zur Verfügung. Wir bitten um Weiterleitung dieser Nachricht an potenzielle Interessenten.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz: Silke Loos, Betriebsberater, 0371-5364-207,

27.09.2022