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Neue Abgabefristen für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen des Bundes

Die Bundesregierung hat die Abgabefristen für die Corona-Hilfen teilweise verlängert.

Für Unternehmen, die ohne einen prüfenden Dritten (Steuerberater, etc.) – also Selbstbeantragende – ihre  Hilfen beantragt haben ergeben sich folgende neue Fristen:

  • November-/Dezemberhilfe 2020: bei Direktanträgen im eigenen Namen erfolgt keine Schlussrechnung, aber: verstärkte Nachprüfung durch Bewilligungsstellen der Länder wurden angekündigt
  • Neustarthilfe (Januar-Juni 2021): Frist am 31.12.2021 abgelaufen - evtl. Rückzahlungsfrist bis 30.09.2022;
  • Neustarthilfe Plus (Juli-September 2021): Frist am 30.06.2022 abgelaufen;
  • Neustarthilfe Plus (Oktober-Dezember 2021): Frist am 30.06.2022 abgelaufen;
  • Neustarthilfe 2022 (Januar-März 2022): Frist 30.09.2022; Änderungsanträge sind ebenfalls bis 30.09.2022 möglich
  • Neustarthilfe 2022 (April-Juni 2022): Frist 30.09.2022; Änderungsanträge sind ebenfalls bis 30.09.2022 möglich

Eine Übersicht über alle Fristen, auch durch z.B. den Steuerberater beantragte Hilfen finden Sie hier.

29.08.2022