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Tipps im Umgang mit Schreiben zu Preis- oder Abschlagserhöhungen Ihrer Energieversorger

Grundsätzlich ist zwischen Verträgen mit fester Preisgarantie und der Grundversorgung zu unterscheiden.

Vertrag mit Preisgarantie:

  • Feste Laufzeit mit klar definierten Preisen für diese Zeit à hier sind regelmäßig keine plötzlichen Preissprünge innerhalb der Laufzeit möglich
  • AGB differenzieren häufig nach eingeschränkter und uneingeschränkter Preisgarantie
  • Eingeschränkte Preisgarantie gilt für staatliche Preisbestandteile wie zum Bsp. die EEG-Umlage, nicht aber für gestiegene Beschaffungskosten
  • Nur bei Vorliegen einer Preisgleitklausel wäre hier eine Anpassung möglich
  • Bei Preiserhöhungen innerhalb dieser Verträge: Widerspruch einlegen

Grundversorgung:

  • Preiserhöhung muss 4-6 Wochen vorab schriftlich mitgeteilt werden (bei Haushaltskunden; sonstige Letztverbraucher: 2 Wochen)
  • Ankündigung muss Angabe des Grundes, der Voraussetzungen und des Umfangs, verbunden mit dem deutlichen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht des Kunden, enthalten
  • Bei Nichteinhaltung dieser Frist/Pflichtinhalte à Widerspruch einlegen (dieser schiebt die Erhöhung aber lediglich auf, da der Versorger eine neue Preisankündigung mit ordnungsgemäßer Frist/Information abgeben wird)

Erhöhung der Abschläge:

Eine Anpassung der Abschlagshöhe kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich der vereinbarte Preis oder Ihr prognostizierter Verbrauch ändert. Ist die Veränderung allerdings nur minimal und die Auswirkung auf die Abschlagshöhe nur sehr gering, wird häufig auf eine Anpassung der Abschlagshöhe verzichtet. Die Verrechnung erfolgt dann mit der Abrechnung. Der Erhöhung des Abschlages wird also in der Regel eine Preiserhöhung zugrunde liegen, welche nach den oben aufgeführten Punkten überprüft werden muss.

Um die Rechtmäßigkeit der Erhöhung im konkreten Vertrag überprüfen zu können, benötigen wir sowohl die Vertragsunterlagen als auch die AGB des Vertragspartners. Damit sind unsere Rechtsberater in der Lage, den Vorgang nachzuvollziehen und geeignete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu geben, falls die Preiserhöhung in Ihrem Fall nicht rechtmäßig ist.

05.10.2022