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Update zur Mitteilung vom 26. Oktober 2022

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet, welches auch die Regelungen zur Steuerbefreiung der sog. Inflationsausgleichprämie (IAP) enthält. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der zahlreiche Anwendungsfragen für die Praxis beantwortet.

Dieser FAQ-Katalog greift zahlreiche Detailfragen auf. Beispielsweise wird darauf hingewiesen, dass auch solche Zahlungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG von der Steuerbefreiung umfasst sind, die bereits vor dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 25. Oktober 2022 beschlossen worden sind, aber erst nach diesem Tag an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Dies ist insbesondere für Tarifpartner wichtig, die ggf. bereits vor der Verkündung des Gesetzes entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.

Auch wird erläutert, dass die Vereinbarung von Bedingungen für die Gewährung der IAP für die Steuerfreiheit unschädlich sind. Ob diese allerdings arbeitsrechtlich zulässig sind, ist einer gesonderten Prüfung nach arbeitsrechtlichen Vorgaben vorbehalten.

Zur Frage der Pfändbarkeit der IAP hat sich das BMF mangels Zuständigkeit nicht geäußert und verweist insoweit auf die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Pfändbarkeit von Forderungen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem FAQ-Katalog. Diesen finden Sie hier:

Bundesfinanzministerium - FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz

09.12.2022