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Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien - Sonderregelung

Im Laufe des vergangenen Jahres haben wir Sie über diverse Erlasse des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen zum Umgang mit Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen für Baumaterialien bei Bauvergaben des Bundes informiert (Link Erlass vom 25. März 2022). Die aktuelle Regelung wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch wenn derzeit ein Trend zur Stabilisierung für Teile der benannten Produktgruppen erkennbar ist, lässt sich die weitere Entwicklung noch nicht abschätzen. Daher sind diese Regelungen abermals mittels eines neuen Erlasses bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden.

>> Aktualisiertes Handwerker-Merkblatt Steigerungen von Material-, Rohstoff- und Energiekosten – Handlungsmöglichkeiten für Handwerksbetriebe [PDF]

 

Der Erlass vom 06.12.2022 im Wortlaut

Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs

Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 22. Juni 2022
BII6 - 70437/9#4
Berlin, 6. Dezember 2022

Mit Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 25. März 2022 wurden, befristet bis zum 30. Juni 2022, Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eingeführt. Am 22. Juni 2022 erfolgte mit dem Bezugserlass eine erste Verlängerung der Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022. Gleichzeitig wurden Regelungen nachgeschärft und eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt (Formblatt 225a VHB).

In den Monaten August und September 2022 ist für Teile der benannten Produktgruppen ein Trend zur Stabilisierung erkennbar. Ob sich dieser Trend fortsetzt ist aber derzeit noch nicht absehbar.

Die Sonderregelungen werden daher bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz: Silvia Nestler | 0371 5364-245 |

13.12.2022