24-Stunden-Bürgschaft ermöglicht schnellen und unkomplizierten Zugang zu Fremdkapital

Die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) unterstützt Unternehmen im Freistaat künftig im Express-Verfahren bei ihren Investitionsvorhaben: Mit der sogenannten „24-Stunden-Bürgschaft“ ergänzt die BBS ihr Produktportfolio um ein weiteres Finanzierungsinstrument. Durch strukturierte Entscheidungsmechanismen kann die BBS entsprechende Bürgschaftsanträge ab sofort binnen eines Werktages bewilligen. Der Prozess baut auf ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren auf, das bereits in der Corona-Zeit erfolgreich erprobt wurde. Die schnelle Bürgschaftszusage ermöglicht schlankere Kreditprozesse durch die jeweilige Hausbank und damit auch weniger Bürokratie für sächsische Unternehmen. Die Grundlage für die „24-Stunden-Bürgschaft“ wurde unter Federführung des sächsischen Finanzministeriums gemeinsam mit dem sächsischen Wirtschaftsministerium und der BBS in einer beispielgebenden Initiative gelegt.

Die „24-Stunden-Bürgschaft“ verschafft sächsischen Unternehmen schnellen Zugang zu Fremdkapital, der andernfalls wegen mangelnder Sicherheiten verschlossen bliebe. Mit dem neuen Bürgschaftsprogramm reagieren die Ministerien und die BBS gemäß der Leitlinie „weniger Bürokratie, mehr Vertrauen“ auf veränderte Vergabeprozesse bei den hiesigen Kreditinstituten. Die externe Absicherung durch die BBS erlaubt den Unternehmen im Freistaat, ihre Pläne für Investitionen – etwa in digitale Software-Lösungen und in die Transformation ihres Geschäftsmodells – zeitnah in die Tat umzusetzen.

Anträge auf eine „24-Stunden-Bürgschaft“ können ab sofort über jede Hausbank bei der BBS eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen in Sachsen sitzt bzw. der Investitionsort in Sachsen liegt. Die maximale Kredithöhe beträgt 375.000 Euro. Der Antrags- und Bearbeitungsprozess erfolgt vollkommen papierlos. Über den Antrag wird innerhalb von 24 Stunden entschieden.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz: Betriebsberatung

05.08.2026