
Seit dem 1. Mai 2026 gilt das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG). Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Ziel des Gesetzes ist es, fairen Wettbewerb zu stärken und Lohndumping zu verhindern.
Betroffen sind Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab 50.000 Euro Nettoauftragswert. Für Handwerksbetriebe wird das Gesetz insbesondere dann relevant, wenn sie regelmäßig an Ausschreibungen des Bundes teilnehmen.
Kern des Gesetzes ist das sogenannte Tariftreueversprechen. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass sie ihren eingesetzten Beschäftigten die vorgeschriebenen tariflichen Bedingungen gewähren. Kontrolliert werden soll dies durch eine zentrale Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Für viele Betriebe bedeutet das zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten. Zwar sind Vereinfachungen wie Präqualifizierungen vorgesehen, dennoch besteht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Bei Verstößen drohen unter anderem Vertragsstrafen, Einträge ins Wettbewerbsregister oder der Ausschluss von Vergabeverfahren. Ob das Gesetz tatsächlich zu mehr Fairness im Wettbewerb führt oder vor allem neue Bürokratie schafft, wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen.
Weitere Informationen finden Sie zudem in unserem Wiki-Eintrag zum Bundestariftreuegesetz.
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz: Rechtsberaterin Susann Kleemann | 0371-5364 244 |
12.05.2026